Ausgabe 30/2024
Nachrichten aus der Verbandsgemeinde
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Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern
Eigentümer und Pächter, deren Grundstücke an öffentliche Wege angrenzen, haben dafür zu sorgen, dass Hecken, Sträucher, Bäume und sonstiger Bewuchs die Benutzung und den Zustand der Wege nicht beeinträchtigen. Überwuchs ist zu entfernen.
gez. Trudy Hennig, Ortsbürgermeisterin