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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 31/2023
Nachrichten aus der Verbandsgemeinde
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Dienheim Siliussteinhalle

Künftige Miete bzw. Betriebskostenpauschale bei Hallennutzung

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12. Juli 2023 folgende Regelungen/Konditionen für die Siliussteinhalle einstimmig beschlossen.

Zukünftige Regelung der Miete bzw. Betriebskostenpauschale für die Sport- und Festhalle „Zum Siliusstein“ (ohne Sängerraum) ab 01.08.2023:

Dabei ist zu unterscheiden zwischen

  • Herkunft des Veranstalters: Auswärtige und Ortsansässige

  • Art der Veranstaltung: private Veranstaltungen und kommerzielle

  • Nutzer: Trauerfälle, Vereine, Privatpersonen oder Gaststättenpächter

Auswärtige:

Ausschließlich private Veranstaltungen (keine kommerziellen), Nutzer egal, Miete 600 €/Tag, 2. oder weiterer Tag 50% Miete, Kaution 500 € in bar bei Schlüsselübergabe, 100 € Betriebskostenpauschale je Tag

Ortsansässige*:

1) Trauerfälle: Miete 100 €, 100 € Betriebskostenpauschale je Tag, keine Kaution

2) Nutzung durch Hallenpächter: ausschließlich private Veranstaltungen (keine kommerziellen), Miete 600 €/Tag, 2. oder weiterer Tag 50% Miete, keine Kaution, 100 € Betriebskostenpauschale je Tag

3) Nutzung durch Vereine:

a)

nicht-kommerzielle Veranstaltung (= ohne Eintritt), 2. mal im Jahr mietfrei, jede weitere Veranstaltung 150 € Miete, 100 € Betriebskostenpauschale je Tag

b)

kommerzielle Veranstaltung (= mit Eintritt), Miete 300 €/Tag, 2. oder weiterer Tag 50% Miete, keine Kaution, 100 € Betriebskostenpauschale je Tag

4) Nutzung durch Privatpersonen: ausschließlich private Veranstaltungen (keine kommerziellen), Miete 300 €/Tag, 2. oder weiterer Tag 50% Miete, Kaution 500 € in bar bei Schlüsselübergabe, 100 € Betriebskostenpauschale je Tag

*Sonderregelung für Härtefalle oder besonders gemeinnützige oder soziale Anfragen (Testzentrum, Blutspende).

Kostenpflichtig sind nur Veranstaltungstage (nicht Nutzungstage z.B. für Aufbau oder Abbau).

Vorlaufzeit für Anfragen sind regulär mit 4 Wochen vor Veranstaltungstag festgelegt.

Die Ortsverwaltung behält sich das Recht vor die Angabe des Mieters zu überprüfen und ggfs. Nachforderungen zu stellen.

Ansprechpartner für Anmietungen:

Edgar Henkel - Erster Beigeordneter

Ortsgemeinde Dienheim

Rathaus, Rheinstraße 33, 55276 Dienheim

Email: edgar.henkel@web.de

Tel. 06133 4261

Mit dieser Regelung, die ab in 01.08.23 in Kraft tritt, hat der Gemeinderat eine moderate Regelung für die Dienheimer Vereine und künftigen Mieter/Nutzer getroffen, in den Nachbargemeinden sind die Hallenmieten u. Betriebskostenpauschalen deutlich höher.

Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Dienheim
Barbara Krenzer u. Edgar Henkel