Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12. Juli 2023 folgende Regelungen/Konditionen für die Siliussteinhalle einstimmig beschlossen.
Dabei ist zu unterscheiden zwischen
Herkunft des Veranstalters: Auswärtige und Ortsansässige
Art der Veranstaltung: private Veranstaltungen und kommerzielle
Nutzer: Trauerfälle, Vereine, Privatpersonen oder Gaststättenpächter
Ausschließlich private Veranstaltungen (keine kommerziellen), Nutzer egal, Miete 600 €/Tag, 2. oder weiterer Tag 50% Miete, Kaution 500 € in bar bei Schlüsselübergabe, 100 € Betriebskostenpauschale je Tag
1) Trauerfälle: Miete 100 €, 100 € Betriebskostenpauschale je Tag, keine Kaution
2) Nutzung durch Hallenpächter: ausschließlich private Veranstaltungen (keine kommerziellen), Miete 600 €/Tag, 2. oder weiterer Tag 50% Miete, keine Kaution, 100 € Betriebskostenpauschale je Tag
3) Nutzung durch Vereine:
| a) | nicht-kommerzielle Veranstaltung (= ohne Eintritt), 2. mal im Jahr mietfrei, jede weitere Veranstaltung 150 € Miete, 100 € Betriebskostenpauschale je Tag |
| b) | kommerzielle Veranstaltung (= mit Eintritt), Miete 300 €/Tag, 2. oder weiterer Tag 50% Miete, keine Kaution, 100 € Betriebskostenpauschale je Tag |
4) Nutzung durch Privatpersonen: ausschließlich private Veranstaltungen (keine kommerziellen), Miete 300 €/Tag, 2. oder weiterer Tag 50% Miete, Kaution 500 € in bar bei Schlüsselübergabe, 100 € Betriebskostenpauschale je Tag
*Sonderregelung für Härtefalle oder besonders gemeinnützige oder soziale Anfragen (Testzentrum, Blutspende).
Kostenpflichtig sind nur Veranstaltungstage (nicht Nutzungstage z.B. für Aufbau oder Abbau).
Vorlaufzeit für Anfragen sind regulär mit 4 Wochen vor Veranstaltungstag festgelegt.
Die Ortsverwaltung behält sich das Recht vor die Angabe des Mieters zu überprüfen und ggfs. Nachforderungen zu stellen.
Edgar Henkel - Erster Beigeordneter
Ortsgemeinde Dienheim
Rathaus, Rheinstraße 33, 55276 Dienheim
Tel. 06133 4261
Mit dieser Regelung, die ab in 01.08.23 in Kraft tritt, hat der Gemeinderat eine moderate Regelung für die Dienheimer Vereine und künftigen Mieter/Nutzer getroffen, in den Nachbargemeinden sind die Hallenmieten u. Betriebskostenpauschalen deutlich höher.