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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 31/2023
Andere Behörden und Stellen - Amtlicher Teil
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Vollzug der Wassergesetze und des Verwaltungsverfahrensgesetzes;

hier: Öffentliche Bekanntmachung des Bescheides vom 06.06.2023 über eine Änderung der gehobenen Erlaubnis vom 13.12.2019 für die Einleitung von entlastetem Mischwasser über die Notentlastung Nierstein in den Rhein

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd hat mit Datum vom 06.06.2023 den o.g. Bescheid dem Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen, Amtgasse 10, 55232 Alzey erteilt.

Der Erlaubnisbescheid wird gemeinsam mit den Unterlagen zur Einsichtnahme über den Zeitraum von zwei Wochen und zwar in der Zeit vom 07.08.2023 bis einschließlich 18.08.2023 in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, Sant`Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer 310 ausgelegt.

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass mit dem Ende der Auslegungsfrist der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt (§ 74 Abs. 4VwVfG).

Alzey, 27.07.2023
gez. Lepherc, Werkleiter