Titel Logo
Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 32/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Rhein - Selz

Entwurf der Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Verbandsgemeinde Rhein - Selz

Einsichtnahme und Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wurde den Ratsmitglieder am 04.08.2025 zugeleitet.

Sie, die Bürgerinnen und Bürger, haben nun die Möglichkeit, ab sofort bis zur Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Rhein - Selz Einsicht in die Haushaltssatzung 2025 und die entsprechenden Unterlagen zu nehmen.

Die Einsichtnahme ist in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim (06133/4901-313 oder per Mail an christopher.schaad@vg-rhein-selz.de) möglich. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Ferner können Sie von der Bekanntmachung an, innerhalb von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, schriftlich oder elektronisch (Email-Adresse: christopher.schaad@vg-rhein-selz.de) Vorschläge zum Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen einreichen; über diese Vorschläge wird dann der Verbandsgemeinderat am 28.08.2025 befinden.

55276 Oppenheim, den 04.08.2025
gez. Martin Groth, Bürgermeister