Die öffentliche Mahnung gilt nicht für Steuerschuldner, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen.
Am 15. August 2022 waren Allgemeine Abgaben (Grundsteuer und Nebenabgaben) und Gewerbesteuer fällig.
Wir bitten diese Forderungen bis spätestens
24. August 2022
an die Verbandsgemeindekasse zu überweisen.
Nach Ablauf der vorgenannten Frist müssen die fälligen Beträge unter Berechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren eingezogen werden.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag an dem vorgenannten Tag bei der Verbandsgemeindekasse eingegangen ist. Nur die Absendung bis zu diesem Termin genügt nicht.
Zahlungen können nur bargeldlos auf eines der folgenden Konten der Verbandsgemeindekasse Rhein-Selz vorgenommen werden:
Sparkasse Mainz (BIC: MALADE51MNZ)
IBAN: DE98 5505 0120 0120 0050 04
Volksbank Alzey-Worms (BIC: GENODE61AZY)
IBAN: DE52 5509 1200 0050 2000 00
Geben Sie bitte die in dem Steuerbescheid angegebene Bürgernummer und Buchungsnummer an, um eine ordnungsgemäße Verbuchung zu gewährleisten.
Für die Zahlung bietet sich die Teilnahme am Lastschriftverfahren an. Entsprechende Vordrucke zur Erteilung eines Sepa-Mandates wurden dem Abgabenbescheid beigefügt und stehen zusätzlich auf der Homepage www.vg-rhein-selz.de zum Download bereit.
Diese öffentliche Mahnung erfolgt nach den Bestimmungen des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes Rheinland-Pfalz