Einsichtnahme und Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wurde den Ratsmitglieder am 11.08.2023 zugeleitet.
Sie, die Bürgerinnen und Bürger, haben nun die Möglichkeit, ab sofort bis zur Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Rhein-Selz Einsicht in die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 und die entsprechenden Unterlagen zu nehmen.
Die Einsichtnahme ist in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim (06133/4901-313 oder per Mail christopher.schaad@vg-rhein-selz.de) möglich. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Ferner können Sie von der Bekanntmachung an, innerhalb von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, schriftlich oder elektronisch (christopher.schaad@vg-rhein-selz.de) Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023, dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen einreichen; über diese Vorschläge wird dann der Verbandsgemeinderat Rhein-Selz befinden.