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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 33/2023
Amtlicher Teil
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Genehmigung nach Grundstücksverkehrsgesetz

Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Hillesheim

Gewann

Nutzungsart

Fläche

Amtswiese

Weinbau

3.255 m²

Am Eisborn

Ackerbau

20.786m²

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke zu den gleichen Bedingungen des Vertrages interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse

bei Bekanntmachung im Verbandsgemeindeblatt bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen

bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Außenstelle Mainz, Postfach 20 50, 55010 Mainz schriftlich bekunden. Dies kann per E-Mail an speth.sebastian@mainz-bingen.de erfolgen. Unter Beachtung des Datenschutzes erhalten sie dann nähere Auskünfte über Flur, Flurstücksnummer und Bedingungen des Vertrages.