Einsichtnahme und Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wurde den Ratsmitgliedern am 08.08.2025 zugeleitet.
Sie, die Bürgerinnen und Bürger, haben nun die Möglichkeit, ab sofort bis zur Beschlussfassung des Ortsgemeinderats der Ortsgemeinde Dorn-Dürkheim Einsicht in die Haushaltssatzung 2025 und die entsprechenden Unterlagen zu nehmen.
Die Einsichtnahme ist in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim (06133/4901-341 oder per Mail an Randy.Sigmund@vg-Rhein-selz.de) möglich. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Ferner können Sie von der Bekanntmachung an, innerhalb von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, schriftlich oder elektronisch (E-Mail-Adresse: Randy.Sigmund@vg-rhein-selz.de). Vorschläge zum Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen einreichen; über diese Vorschläge wird dann der Ortsgemeinderat in seiner nächsten Sitzung beraten.