Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden: | |||
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| gegenüber bisher | verändert um | nunmehr festgesetzt auf |
| im Ergebnishaushalt | Euro | Euro | Euro |
| der Gesamtbetrag der Erträge | 1.754.029 | 0 | 1.754.029 |
| der Gesamtbedarf der Aufwendungen | 1.960.539 | +194.500 | 2.155.039 |
| der Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag | -206.510 | -194.500 | -401.010 |
| im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -121.728 | -194 500 | -316 228 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 3.500 | 0 | 3.500 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.108.000 | 0 | 1.108.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -1.104.500 | 0 | -1.104.500 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.226.228 | +194.500 | 1.420.728 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:
| Haushaltsjahr 2022 | |||||
| zinslose Kredite | von bisher | 0 | Euro auf | 0 | Euro |
| verzinste Kredite | von bisher | 1.100.000 | Euro auf | 1.100.000 | Euro |
| zusammen | von bisher | 1.100.000 | Euro auf | 1.100.000 | Euro |
nachrichtlich:
Darlehensumschuldungen / -prolongationen im Haushaltsjahr 2022 — 0,00 Euro
Unverändert
Unverändert
Unverändert
Der vorläufige Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 (Haushaltsvorvorjahr) beträgt 4.503.929,39 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 (Vorjahr) beträgt 4.406.891,39 EUR und zum 31.12.2022 (Haushaltsjahr) dann wahrscheinlich 4.005.881,39 EUR.
Unverändert
Unverändert
Unverändert
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.08.2022 vorgelegt worden. Sie enthält genehmigungspflichtige Teile gem. § 95 Abs. 4 GemO.
Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 13.07.2022 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen.
Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Dalheim hatten die Möglichkeit bis zum 01.08.2022 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.
Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan von 25.08.2022 bis 02.09.2022, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 219, öffentlich zur Einsichtnahme aus.