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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 34/2022
Amtlicher Teil
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1. Nachtrags- Haushaltssatzung der Gemeinde Dalheim für das Haushaltsjahr 2022 vom 01. August 2022

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

gegenüber

bisher

verändert

um

nunmehr

festgesetzt auf

im Ergebnishaushalt

Euro

Euro

Euro

der Gesamtbetrag der Erträge

1.754.029

0

1.754.029

der Gesamtbedarf

der Aufwendungen

1.960.539

+194.500

2.155.039

der Jahresüberschuss/

Jahresfehlbetrag

-206.510

-194.500

-401.010

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen

-121.728

-194 500

-316 228

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit

3.500

0

3.500

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

1.108.000

0

1.108.000

der Saldo der Ein-

und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

-1.104.500

0

-1.104.500

der Saldo der Ein-

und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

1.226.228

+194.500

1.420.728

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

Haushaltsjahr 2022

zinslose Kredite

von bisher

0

Euro auf

0

Euro

verzinste Kredite

von bisher

1.100.000

Euro auf

1.100.000

Euro

zusammen

von bisher

1.100.000

Euro auf

1.100.000

Euro

nachrichtlich:

Darlehensumschuldungen / -prolongationen im Haushaltsjahr 2022 —  0,00 Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Unverändert

§ 4

Steuersätze

Unverändert

§ 5

Gebühren und Beiträge

Unverändert

§ 6

Eigenkapital

Der vorläufige Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 (Haushaltsvorvorjahr) beträgt 4.503.929,39 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 (Vorjahr) beträgt 4.406.891,39 EUR und zum 31.12.2022 (Haushaltsjahr) dann wahrscheinlich 4.005.881,39 EUR.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Unverändert

§ 8

Wertgrenze für investitionen

Unverändert

§ 9

Stundung, Niederschlagung und Erlass

Unverändert

Dalheim, 01.08.2022
Gertrude Hennig, Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.08.2022 vorgelegt worden. Sie enthält genehmigungspflichtige Teile gem. § 95 Abs. 4 GemO.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 13.07.2022 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen.

Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Dalheim hatten die Möglichkeit bis zum 01.08.2022 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.

Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan von 25.08.2022 bis 02.09.2022, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 219, öffentlich zur Einsichtnahme aus.

55276 Oppenheim, 16.08.2022
gez. Martin Groth, Bürgermeister