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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 34/2022
Amtlicher Teil
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Abräumungsbeschluss der Aufbaugemeinschaft Nierstein

Der von der Mitgliederversammlung der Aufbaugemeinschaft Nierstein am 12.07.2022 beschlossene Abräumungsbeschluss für den Aufbauabschnitt Nierstein Projekt V liegt gemäß § 11 Abs. 5, Sätze 3-5, Weinbergsaufbaugesetz und §§ 20 Abs. 2 und 28 der Satzung der Aufbaugemeinschaft in der Zeit vom 1.09.2022 bis einschließlich 15.09.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz Adresse Adresse: Sant´Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim Zimmer 213, während den Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht aus.

Nierstein, den 24.08.2022
gez. Hans Raddeck, Vorsitzender der Aufbaugemeinschaft Nierstein