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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 34/2023
Amtlicher Teil
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Jahresabschluss der Ortsgemeinde Dorn-Dürkheim für das Haushaltsjahr 2021

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 03.08.2023 und vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 10.08.2023 festgestellt. Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rhein-Selz und den Beigeordneten wurde gemäß § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 114 Abs. 2 GemO öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss liegt in der Zeit vom 24.08.2023 bis 01.09.2023 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant‘ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer 207, während der allgemeinen Öffnungszeiten, öffentlich aus.

Dorn-Dürkheim 10.08.2023
gez. Claus-Dieter Biegler
Ortsbürgermeister