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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 34/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Uelversheim

Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Uelversheim

Einsichtnahme und Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplans 2026 mit seinen Anlagen wurde den Ratsmitgliedern am 24.08.2026 zugeleitet.

Sie, die Bürgerinnen und Bürger, haben nun vom 24.08.2026 bis einschließlich dem 07.09.2026 die Möglichkeit, Einsicht in die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 und die entsprechenden Unterlagen zu nehmen.

Die Einsichtnahme ist in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’Ambrogio-Ring 33 Zi. Nr. R 214, 55276 Oppenheim möglich. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Ferner können Sie von der Bekanntmachung an, innerhalb von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, schriftlich oder elektronisch (E-Mail-Adresse: kathrin.gomez-lazaro@vg-rhein-selz.de) Vorschläge zum Entwurf: des 1. Nachtragshaushaltsplan 2026 und seinen Anlagen einreichen; über diese Vorschläge wird dann der Ortsgemeinderat in seiner nächsten Sitzung am 08.09.2026 beraten.

Ortsgemeinde Uelversheim, den 14.08.2026
gez. Ernst Braner, Ortsbürgermeister