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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 35/2022
Amtlicher Teil
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Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtsanierung der Stadt Nierstein

Am Dienstag, dem 06.09.2022, 19:00 Uhr, findet eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtsanierung der Stadt Nierstein im Rathaus Nierstein, Bildstockstraße 10, 55283 Nierstein mit folgender Tagesordnung statt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Stadt Nierstein; Bauleitplanverfahren Bebauungsplan "Wörrstädter Straße, 2. Änderung und Erweiterung;

hier: Billigung des Bebauungsplanentwurfs und Auslegungsbeschluss

2.

Stadtsanierung Nierstein;

hier: Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung der Sanierungsziele und die dazugehörige Kosten- und Finanzierungsübersicht, die Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadtkern Nierstein II" sowie der Modernisierungsrichtlinien

3.

Straßenbeleuchtung Wartung- und Unterhaltungsvertrag

- Verlängerung bis Ende 2023

- Ausschreibung neuer Vertrag

4.

Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik

- Zustimmung zur Ausschreibung Umrüstung Bogenleuchten

5.

Beauftragung Regelung Gebäudeaitomation Bürgerhaus Schwabsburg

6.

Grundhafter Ausbau im Rahmen des Bauprogramm Städtebauförderung der Straßen Häfnergasse, Bachgasse, Neue Schmiedgasse und Fäulingsbrunnen

7.

Bauanträge/Bauvoranfragen; Erteilung des Einvernehmens nach §§ 14 Abs. 2, 31 Abs. 2 und 36 Baugesetzbuch

7.1

Nierstein; Bauantrag; Beteiligung der Gemeinde gemäß § 36 BauGB;

hier: Albert-Schweitzer-Straße; Flur 15, Flurstück 509 Dachausbau eines Mehrfamilienhauses und Anbau zweier Balkone

8.

Mitteilungen

9.

Anfragen

Die Rats-/Ausschusssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung RLP (GemO) aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucherzahl daher auf 5 Personen begrenzt.

Beim Betreten und Verlassen des Sitzungsortes gilt weiterhin Maskenpflicht (medizinische OP-Maske oder FFP2 Maske). Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen Sitzplatz einnehmen.

55283 Nierstein, 26.08.2022
gez. Peter Krämer, Beigeordneter