Am Dienstag, dem 06.09.2022, 19:00 Uhr, findet eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtsanierung der Stadt Nierstein im Rathaus Nierstein, Bildstockstraße 10, 55283 Nierstein mit folgender Tagesordnung statt.
Tagesordnung:
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Stadt Nierstein; Bauleitplanverfahren Bebauungsplan "Wörrstädter Straße, 2. Änderung und Erweiterung; hier: Billigung des Bebauungsplanentwurfs und Auslegungsbeschluss |
| 2. | Stadtsanierung Nierstein; hier: Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung der Sanierungsziele und die dazugehörige Kosten- und Finanzierungsübersicht, die Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadtkern Nierstein II" sowie der Modernisierungsrichtlinien |
| 3. | Straßenbeleuchtung Wartung- und Unterhaltungsvertrag - Verlängerung bis Ende 2023 - Ausschreibung neuer Vertrag |
| 4. | Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik - Zustimmung zur Ausschreibung Umrüstung Bogenleuchten |
| 5. | Beauftragung Regelung Gebäudeaitomation Bürgerhaus Schwabsburg |
| 6. | Grundhafter Ausbau im Rahmen des Bauprogramm Städtebauförderung der Straßen Häfnergasse, Bachgasse, Neue Schmiedgasse und Fäulingsbrunnen |
| 7. | Bauanträge/Bauvoranfragen; Erteilung des Einvernehmens nach §§ 14 Abs. 2, 31 Abs. 2 und 36 Baugesetzbuch |
| 7.1 | Nierstein; Bauantrag; Beteiligung der Gemeinde gemäß § 36 BauGB; hier: Albert-Schweitzer-Straße; Flur 15, Flurstück 509 Dachausbau eines Mehrfamilienhauses und Anbau zweier Balkone |
| 8. | Mitteilungen |
| 9. | Anfragen |
Die Rats-/Ausschusssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung RLP (GemO) aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucherzahl daher auf 5 Personen begrenzt.
Beim Betreten und Verlassen des Sitzungsortes gilt weiterhin Maskenpflicht (medizinische OP-Maske oder FFP2 Maske). Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen Sitzplatz einnehmen.