Am Mittwoch, dem 07.09.2022, 19:00 Uhr, findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Oppenheim in der Emondshalle, Emondsstraße, 55276 Oppenheim mit folgender Tagesordnung statt.
Tagesordnung:
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Präsentation Bauvorhaben REWE, aktueller Sachstand |
| 2. | Oppenheim; Baulandinitiative RLP; Bewertung von Wegen zur Anwendung Baulandpolitischer Grundsatzbeschlüsse und Wohnungspolitischer Quotenrealisierung; |
| Grundsatzbeschluss über eine sog. Quotierungsrichtlinie für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum | |
| 3. | Beitragserhebung für Straßenausbaumaßnahmen sowie Pauschalierung von Straßenausbaukosten |
| 4. | Straßenbeleuchtung Wartung- und Unterhaltungsvertrag |
| - Verlängerung bis Ende 2023 | |
| - Ausschreibung neuer Vertrag | |
| 5. | Energetische Umrüstung der Straßenbeleuchtung |
| - Grundsatzbeschluss | |
| - Beauftragung eines Planungsbüros | |
| 6. | Um- und Anbau KITA Gänsaugraben; hier: Auftragsvergabe Planungsleistungen Objektplanung |
| 7. | Bauanträge/Bauvoranfragen; Erteilung des Einvernehmens nach §§ 14 Abs. 2, 31 Abs. 2 und 36 Baugesetzbuch |
| 7.1 Oppenheim; Bauantrag; Beteiligung der Stadt gemäß § 36 BauGB; | |
| hier: Kirchstraße; Flur 1, Flurstück 431 | |
| Errichtung einer Photovoltaikanlage | |
| 8. | Mitteilungen |
| 9. | Anfragen |
| Nichtöffentlicher Teil | |
| 1. | Grundstücksangelegenheiten |
| 2. | Grundstücksangelegenheiten |
| 3. | Grundstücksangelegenheiten |
| 4. | Grundstücksangelegenheiten |
| 5. | Mitteilungen |
| 6. | Anfragen |
| Öffentlicher Teil | |
| - | Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung |
Die Rats-/Ausschusssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung RLP (GemO) aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucherzahl daher auf 15 Personen begrenzt.
Beim Betreten und Verlassen des Sitzungsortes gilt weiterhin Maskenpflicht (medizinische OP-Maske oder FFP2 Maske). Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen Sitzplatz einnehmen.