Der Stadtrat hat am 12.03.2024 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen.
Die Haushaltssatzung ist gemäß §97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.05.2024 zur kommunalaufsichtlichen Prüfung vorgelegt worden. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung liegt mit Schreiben vom 15.08.2024 vor.
Festgesetzt werden
im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 14.755.484 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 14.729.310 €
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf — 26.174 €
im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen — 393.163 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit — 2.602.200 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — 5.257.000 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — + 2.654.800 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit — -2.261.637 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:
Haushaltsjahr 2024
für zinslose Kredite auf — 0,00 €
für verzinste Kredite auf — 2.369.751,00 €
zusammen auf — 2.369.751,00 €
nachrichtlich:
Darlehensumschuldungen / -prolongationen im Hj. 2024 — 0,00 €
Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 0,00 € für das Haushaltsjahr 2024 veranschlagt.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite
aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf — 0,00 €
Gemäß §95 (4) GemO unterliegt der Kredit zur Liquiditätssicherung im Rahmen der Einheitskasse der Genehmigungspflicht. Im Haushaltsjahr 2024 sind für die Stadt Nierstein 4.398.000 € veranschlagt.
Nach § 68 (4) GemO in Verbindung mit § 105 (4) GemO ist der jährliche Mindesttilgungsbetrag bei Inanspruchnahme des Programms „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen“ nach einem Tilgungsplan bis zum Jahr 2053 auszuweisen, für die Stadt Nierstein ein Betrag von 11.229,00 €.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: — Hj. 2024
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden:
— Hj. 2024
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige städtische Einrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBL. S 57) werden festgesetzt:
Weinbergshut
für das Haushaltsjahr 2024 — 10,00 € pro Hektar
Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2022 — 0,00 € pro Hektar
Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen von Wirtschaftswegen
Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2024 — 021110,00 € pro Hektar
Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2022 — 0,00 € pro Hektar
Zeugnis Vorkaufsrecht
Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach § 28 Abs.1, Satz 3 BauGB und §32 Denkmalschutzgesetz über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts (§§ 24 und 25 BauGB) erhebt die Stadt im Hj. 2021
| bei Grundstücken | ||||
| bei einem Wert von | 0,01 € | bis | 10.000,00 € | 35,00 € |
| bei einem Wert von | 10.000,01 € | bis | 30.000,00 € | 50,00 € |
| bei einem Wert von | 30.000,01 € | bis | 50.000,00 € | 75,00 € |
| bei einem Wert von | 50.000,01 € | bis | 100.000,00 € | 150,00 € |
| bei einem Wert von | 100.000,01 € | bis | 150.000,00 € | 175,00 € |
| bei einem Wert von | 150.000,01 € | und darüber | 200,00 € | |
Bei Nichtnachweisung des Grundstückwertes wird die Gebühr in Höhe von 200,00 € erhoben.
Sondernutzungsgebühr für die Durchführung von Weinbergsrundfahrten
gem. § 4 der Benutzungssatzung Wirtschaftswege der Stadt Nierstein in der
zur Zeit geltenden Fassung
Im Haushaltsjahr 2024
Je Wagen und Fahrt — 10,00 €
Benutzungsgebühren für Einrichtungen der Stadt
Nutzungsgebühr für die folgenden stadteigenen öffentlichen Einrichtungen:
Fockenberghütte, Brudersberg, Wartturm, Pergola, Bolzplatz, Schlossturm
für ortsansässige Nutzer — 40,00 €
für auswärtige Nutzer — 150,00 €
zuzüglich einer Kaution in Höhe von — 250,00 €
Nutzung Jugendhäuser je Veranstaltung
für ortsansässige Nutzer — 50,00 €
für auswärtige Nutzer — 100,00 €
zuzüglich einer Kaution in Höhe von — 100,00 €
Nutzung Hochzeitsraum einschl. Terrasse und Park
je Eheschließung — 150,00 €
| Serviceleistungen Fremdenverkehrsamt | |||
| Zimmervermittlung: | mit verbindlicher Buchungsbestätigung | 6,00 € | 5,00 € |
| (Hotels, Pensionen,Privatzimmer) | |||
| Gaststätten- vermittlung: | mit verbindlicher Buchungsbestätigung 10 - 20 Personen | 25,00 € | 25,00 € |
| 20 - 100 Personen | 50,00 € | 50,00 € |
| 100 - 300 Personen | 75,00 € | 75,00 € |
| Fremden- verkehrsservice: | Stadtplan | 0,50 € | 0,50 € |
| Stadtprospekt | 1,50 € | 1,50 € |
| Stadtführer (Broschüre) | 1,45 € | 1,45 € |
| Ansichtskarten | 0,50 € | 0,50 € |
| Prospektversand – Grundbetrag | 3,00 € | 2,50 € |
| Porto - bei Versand von Broschüren, | 2,50 € |
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| Prospekten, Stadtplänen, Ansichtskarten | 1,50 € |
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| Weingläser mit Motiv | 2,50 € | 2,50 € |
| Säntisbecher | 0,80 € | 0,80 € |
| „CD - Unser Örtchen Nierstein“ | 15,00 € | 15,00 € |
| Weinmaus | 10,00 € | 10,00 € |
| Pauschalangebote für Kultur, | 10 % |
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| Übernachtungen, Events usw. nach Auftragssumme | 10 % |
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Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.22 betrug 39.206.581,10 €, zum 31.12.2023 voraussichtlich dann 39.263.871,10 €.
Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2024 beträgt 39.290.045,10 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.500,00 € überschritten sind.
Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Hinweise:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.05.2024 vorgelegt worden. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung liegt mit Schreiben vom 15.08.2024 vor.
Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Abs. 1 GemO, erfolgte am 21.02.2024 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Entwurfes der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und Anlagen.
Gemäß § 97 Abs. 2 GemO liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 29.08.2024 bis 06.09.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer 213, während der Dienststunden öffentlich aus.