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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 35/2024
Andere Behörden und Stellen - Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Guntersblum

Gewann

Nutzungsart

Fläche

Auf dem Steinberg

Weinberg

3.132 m²

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke zu den gleichen Bedingungen/marktüblichen Preis des Vertrages interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung im Verbandsgemeindeblatt bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Postfach 1355, 55206 Ingelheim schriftlich bekunden. Dies kann per E-Mail an gvg@mainz-bingen.de erfolgen. Unter Beachtung des Datenschutzes erhalten sie dann nähere Auskünfte über Flur, Flurstücksnummer und Bedingungen des Vertrages.