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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 35/2024
Amtlicher Teil
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Guntersblum für das Haushaltsjahr 2024 vom 03.06.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

gegenüber

bisher

verändert

um

Euro

Euro

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

10.098.744

-27.706

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

10.085.489

-40.050

der Jahresüberschuss/

Jahresfehlbetrag

13.255

-12.344

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

207.254

-12.344

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

2.192.850

209.385

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

1.564.500

2.918.000

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

628.350

-2.708.615

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-835.604

2.720.959

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und von Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

zinslose Kredite

von bisher

0

Euro auf

0

Euro

verzinste Kredite

von bisher

0

Euro auf

2.016.810

Euro

zusammen

von bisher

0

Euro auf

2.016.810

Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt von bisher 4.765.234,11 € auf 4.767.236,61€.

§ 5

Steuersätze

unverändert

§ 6

Gebühren und Beiträge

unverändert

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt voraussichtlich 9.942.641 Euro. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2023 beträgt 10.547.361 Euro und zum 31.12.2024 dann 10.548.272 Euro.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

unverändert

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

unverändert

Guntersblum, den 23.08.2024
(Dienstsiegel)

(Claudia Bläsius-Wirth)
Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.06.2024 vorgelegt worden. Sie enthält genehmigungspflichtigen Teile.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 15.05.2024 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Guntersblum hatten die Möglichkeit bis zum 03.06.2024 Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung einzureichen.

Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der 1. Nachtragshaushaltsplan vom Donnerstag, 29.08.2024 bis Freitag, 06.09.2024, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 219, öffentlich aus.

55276 Oppenheim, 23.08.2024
gez. Martin Groth
Bürgermeister