Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
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| gegenüber bisher | verändert um | nunmehr festgesetzt auf |
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| Euro | Euro | Euro |
| 1. | im Ergebnishaushalt |
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| der Gesamtbetrag der Erträge | 10.098.744 | -27.706 | 10.126.450 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 10.085.489 | -40.050 | 10.125.539 |
| der Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag | 13.255 | -12.344 | 911 |
| 2. | im Finanzhaushalt |
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 207.254 | -12.344 | 194.910 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.192.850 | 209.385 | 2.402.235 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.564.500 | 2.918.000 | 4.482.500 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 628.350 | -2.708.615 | -2.080.265 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -835.604 | 2.720.959 | 1.885.355 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und von Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:
| zinslose Kredite | von bisher | 0 | Euro auf | 0 | Euro |
| verzinste Kredite | von bisher | 0 | Euro auf | 2.016.810 | Euro |
| zusammen | von bisher | 0 | Euro auf | 2.016.810 | Euro |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt von bisher 4.765.234,11 € auf 4.767.236,61€.
unverändert
unverändert
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt voraussichtlich 9.942.641 Euro. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2023 beträgt 10.547.361 Euro und zum 31.12.2024 dann 10.548.272 Euro.
unverändert
unverändert
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.06.2024 vorgelegt worden. Sie enthält genehmigungspflichtigen Teile.
Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 15.05.2024 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Guntersblum hatten die Möglichkeit bis zum 03.06.2024 Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung einzureichen.
Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der 1. Nachtragshaushaltsplan vom Donnerstag, 29.08.2024 bis Freitag, 06.09.2024, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 219, öffentlich aus.