Am Mittwoch, dem 14.09.2022, 19:30 Uhr, findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt-, Finanz- und Petitionsausschusses der Stadt Oppenheim im Sitzungssaal des Rathauses, Merianstraße 2, 55276 Oppenheim mit folgender Tagesordnung statt.
Tagesordnung:
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Stadt Oppenheim - 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022; |
|
| Haushaltsgenehmigung der Kommunalaufsicht vom 08.08.2022 |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zur Zerlegungsvereinbarung zur Gewerbesteuer mit der Sparkasse Rheinhessen |
| 3. | Oppenheim; Baulandinitiative RLP; |
|
| Grundsatzbeschluss über eine wohnungspolitische Quotenregelung zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum |
| 4. | Straßenbeleuchtung Wartung- und Unterhaltungsvertrag |
|
| - Verlängerung bis Ende 2023 |
|
| - Ausschreibung neuer Vertrag |
| 5. | Energetische Umrüstung der Straßenbeleuchtung |
|
| - Grundsatzbeschluss |
|
| - Beauftragung eines Planungsbüros |
| 6. | Friedhof Oppenheim |
|
| - Ausschreibung von Planungs- und weiteren Honorarleistungen im Zusammenhang mit der Friedhofsüberplanung bzw. zur Zukunftssicherung des städtischen Friedhofs |
| 7. | Erlass einer Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlange |
| 8. | Satzung der Stadt Oppenheim über den Allmendgenuss vom 31.03.2004; Beratung und Beschlussfassung zur Neufassung der Satzung |
| 9. | Friedhof der Stadt Oppenheim |
|
| Ausgliederung der Friedhofsgebühren aus Haushaltssatzung |
| 10. | Um- und Anbau KITA Gänsaugraben; hier: Auftragsvergabe Planungsleistungen Objektplanung |
| 11. | Mitteilungen |
| 12. | Anfragen |
| Nichtöffentlicher Teil | |
| 1. | Grundstücksangelegenheiten |
| 2. | Grundstücksangelegenheiten |
| 3. | Grundstücksangelegenheiten |
| 4. | Mitteilungen |
| 5. | Anfragen |
| Öffentlicher Teil | |
| . | Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung |
Die Rats-/Ausschusssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung RLP (GemO) aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucherzahl daher auf 8 Personen begrenzt.
Beim Betreten und Verlassen des Sitzungsortes gilt weiterhin Maskenpflicht (medizinische OP-Maske oder FFP2 Maske). Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen Sitzplatz einnehmen.