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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 36/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Wahlleiters

zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigen Einwohnerinnen und Einwohner und bestimmter wahlberechtigter deutscher Einwohnerinnen und Einwohner in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 10. November 2024, findet die Wahl des Beirats für Migration und Integration der Stadt Nierstein statt.

II.

1.

Wahlberechtigte ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Stadt nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Verbandsgemeinde Rhein-Selz beantragen.

2.

Aus dem Melderegister ist nicht ersichtlich, wie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde. Daher können wahlberechtigte deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben

a) als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes,

b) nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehöriger nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist,

nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden; sie können ebenfalls ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Verbandsgemeinde Rhein-Selz beantragen.

III.

Die nicht meldepflichtigen ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner und die deutschen Wahlberechtigen mit Migrationshintergrund können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis

bis zum Freitag, dem 8. November 2024, 18 Uhr,

bei der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, beantragen. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeinde Rhein-Selz erhalten.

IV.

Ich weise darauf hin, dass die Wahl nicht stattfindet, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird spätestens bis 29. Oktober 2024 bekanntgegeben.

Nierstein, 04.09.2024
gez.
Jochen Schmitt
Stadtbürgermeister und Wahlleiter