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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 37/2022
Amtlicher Teil
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Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Selzen

Am Donnerstag, dem 22.09.2022, 19:30 Uhr, findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Selzen im Sitzungssaal, Kaiserstraße 17, 55278 Selzen mit folgender Tagesordnung statt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Brückensanierung

hier: Auftragsvergabe

3.

Ergänzungswahlen zu den Gemeindeausschüssen

4.

Beschlussfassung über Kauf eines "Totenwagenhäuschens"

5.

Antrag der FWG-Fraktion; Maßnahmen zu nachhaltigen Einsparungen und Entwicklungspotentialen im Energiebereich

6.

Betriebskostenzuschüsse für Vereine mit Grundstücks-/Gebäudeeigentum (Verteilung Grundbetrag)

7.

Beschlussfassung über Zusammenarbeit mit der Kreis-Wohnbaugesellschaft

8.

Öffnung des Toilettencontainers an Wochenenden

9.

Selzen; Bebauungsplanverfahren "Hinter der Kirche";

A) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

B) Auftragsvergabe von Planungsleistungen

10.

Annahme des Berichts/Konzeptes "Dorferneuerung" und Weiterentwicklung

11.

Beschlussfassung Anpassung der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung

12.

Bauanträge/Bauvoranfragen; Erteilung des Einvernehmens nach §§ 14 Abs. 2, 31 Abs. 2 und 36 Baugesetzbuch

12.1 Selzen; Bauantrag; Abweichungsanträge; Beteiligung der Gemeinde/Stadt gemäß § 36 BauGB; Hier: Dorfgrabenstraße 15; Flur 1, Flurstück 229/1

Errichtung Einfamilienhaus mit Garage mit Abweichungen

12.2 Selzen; Bauantrag; Beteiligung der Gemeinde/Stadt gemäß § 36 BauGB;

hier: Hinter der Kirche 2 B; Flur 14, Flurstück 36

Errichtung von 25 altengerechten Wohnungen

13.

Mitteilungen

14.

Anfragen

Nichtöffentlicher Teil

1.

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über die Ausübung eines Vorkaufsrechts nach §§ 24 ff. BauGB

2.

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über die Ausübung eines Vorkaufsrechts nach §§ 24 ff. BauGB

3.

Grundstücksangelegenheiten

4.

Mitteilungen

5.

Anfragen

Öffentlicher Teil

.

Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung

Die Rats-/Ausschusssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung RLP (GemO) aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucherzahl daher auf 10 Personen begrenzt.

Beim Betreten und Verlassen des Sitzungsortes gilt weiterhin Maskenpflicht (medizinische OP-Maske oder FFP2 Maske). Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen Sitzplatz einnehmen.

55278 Selzen, 09.09.2022
gez. Monja Seidel, Ortsbürgermeisterin