Am Mittwoch, dem 21.09.2022, 19:30 Uhr, findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Hillesheim im Bürgerhaus, Gau-Odernheimer Weg 1, 67586 Hillesheim mit folgender Tagesordnung statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
| 1. | Hillesheim; Bebauungsplanverfahren "Alte Bahnhofstraße, 2. BA, 1. Änderung"; A) Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13 Baugesetzbuch |
| B) Billigung des Bebauungsplanentwurfs und Auslegungsbeschluss | |
| 2. | Baugebiet "Alte Bahnhofstraße - 2.BA" |
| Abschluss eines Erschließungsvertrages mit dem Planungsbüro HENDEL + PARTNER | |
| 3. | Kita "Villa Kunterbunt" Hillesheim |
| hier: Vorstellung einer Machbarkeitsstudie | |
| 4. | Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED |
| - Zustimmung zur Ausschreibung | |
| 5. | Straßenbeleuchtung Wartung- und Unterhaltungsvertrag - Verlängerung bis Ende 2023 |
| - Ausschreibung neuer Vertrag | |
| 6. | Ausbau Windenergie im Rahmen der Fortschreibung des Teilplanes Wind auf Ebene des FNP der Verbandsgemeinde Rhein-Selz / Windenergieanlagen Hillesheim; Sachstandsbericht zu vorliegenden Angeboten |
| hier: Beschluss / Absichtserklärung für die Zusammenarbeit mit einem Betreiber | |
| 7. | Bauanträge/Bauvoranfragen; Erteilung des Einvernehmens nach §§ 14 Abs. 2, 31 Abs. 2 und 36 Baugesetzbuch |
| 7.1 | Hillesheim; Bauantrag; Beteiligung der Gemeinde gemäß § 36 BauGB; hier: An der Jungwiese; Flur 10, Flurstück 262 |
| Errichtung Einfamilienhaus mit Garage | |
| 8. | Mitteilungen |
| 9. | Anfragen |
| 10. | Einwohnerfragestunde |
| Nichtöffentlicher Teil | |
| 1. | Grundstücksangelegenheiten |
| 2. | Mitteilungen |
| 3. | Anfragen |
| Öffentlicher Teil | |
| . | Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung |
Die Rats-/Ausschusssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung RLP (GemO) aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucherzahl daher auf 10 Personen begrenzt.
Beim Betreten und Verlassen des Sitzungsortes gilt weiterhin Maskenpflicht (medizinische OP-Maske oder FFP2 Maske). Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen Sitzplatz einnehmen.