| Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) | 55545 Bad Kreuznach, 07.09.2026 |
| Rheinhessen-Nahe-Hunsrück | Rüdesheimer Straße 60-68 |
| Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung | Telefon: 0671/820-5323 Telefax: 0671/92896-500 |
| Flurbereinigung Nierstein-Plateau - Proj. VI | Internet: www.dlr.rlp.de |
| Aktenzeichen: 91809-HA5.1. | E-Mail: 550w@drl.rlp.de |
Ladung zur Auslegung und zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Nachbewertungsergebnisse
Im Flurbereinigungsverfahren Nierstein-Plateau - Proj. VI, Landkreis Mainz-Bingen sind die Maßnahmen gemäß dem Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. S. 546), in der zurzeit geltenden Fassung, weitestgehend abgeschlossen worden. Dadurch hat sich das Wertverhältnis einzelner Flächen zu den Übrigen wesentlich verändert. Daher müssen die geänderten Flächen neu bewertet werden. Hierbei sind die Maßstäbe der übrigen Wertermittlung beibehalten worden.
Die Nachweisungen über die Ergebnisse dieser Nachbewertung liegen gemäß § 32 Satz 1 FlurbG am Mittwoch, den 30.09.2026, in der Zeit von 09:00 - 11:00 Uhr, nur nach Terminvereinbarung, im Haus der Gemeinde, Gutenbergstraße 11, 55283 Nierstein, zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Zu der vorstehend angegebenen Zeit werden Mitarbeiter des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück zur Auskunftserteilung anwesend sein.
Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Nachbewertung gemäß § 32 Satz 2 des FlurbG wird festgesetzt auf Mittwoch, den 30.09.2026, um 11:00 Uhr, ebenfalls im Haus der Gemeinde, Gutenbergstraße 11, 55283 Nierstein, zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden.
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Nachbewertung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder schriftlich bzw. zur Niederschrift innerhalb von 14 Tagen ab dem Anhörungstermin bei der Flurbereinigungsbehörde in Bad Kreuznach, Rüdesheimer Str. 60-68, 55545 Bad Kreuznach, erhoben werden. Die Frist ist keine gesetzliche Ausschlussfrist. Sie dient lediglich der Verfahrensbeschleunigung. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Nachbewertung gemäß § 32 Satz 3 FlurbG festgestellt.
Die am 08.01.2025 gemäß § 32 Satz 3 FlurbG festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung des Alten Bestandes vor Durchführung der Maßnahmen bleiben für die Berechnung der Abfindungsansprüche weiterhin gültig.
Die Ergebnisse der Nachbewertung bilden die verbindliche Grundlage für die Berechnung
| 1. | der Landabfindungen und Geldausgleiche sowie |
| 2. | der Geld- und Sachbeiträge, |
nachdem die Feststellung der Nachbewertung unanfechtbar geworden ist.
Lässt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, so muss dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Verbandsgemeindeverwaltung oder Ortsbürgermeister) beglaubigt sein. Vollmachtsvordrucke können beim (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Rüdesheimer Straße 60-68, 55545 Bad Kreuznach angefordert werden.
Vollmachtsvordrucke stehen online unter
www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/Alle (Nierstein-Plateau- Proj. VI auswählen) am Ende unter 10. zum Ausdrucken bereit.