Am Dienstag, dem 27.09.2022, 19:00 Uhr, findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsbeirates Schwabsburg im Bürgerhaus, Laidlebstraße 20, 55283 Schwabsburg mit folgender Tagesordnung statt.
Tagesordnung:
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Verpflichtung eines Ortsbeiratsmitgliedes gemäß § 75 GemO |
| 3. | Energiesparnotwendigkeiten, Maßnahmen, Appell an die Bürgerschaft |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung zum Beitrittsbeschluss der Haushaltsgenehmigung für das Haushaltsjahr 2022 der Stadt Nierstein |
| 5. | Glasfaserausbau, Stand der Dinge |
| 6. | Baurechtliche Möglichkeiten in der Gemarkung Schwabsburg |
| 7. | Heckenrückschnitt |
| 8. | Straßenbeleuchtung Wartung- und Unterhaltungsvertrag |
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| - Verlängerung bis Ende 2023 |
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| - Ausschreibung neuer Vertrag |
| 9. | Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik |
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| - Zustimmung zur Ausschreibung Umrüstung Bogenleuchten |
| 10. | Bauanträge/Bauvoranfragen; Erteilung des Einvernehmens nach §§ 14 Abs. 2, 31 Abs. 2 und 36 Baugesetzbuch |
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| 10.1 Nierstein; OT Schwabsburg; Bauantrag; Beteiligung der Stadt gemäß § 36 BauGB; |
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| hier: Backhausstraße; Flur 20, Flurstück 462/1, 462/2, 462/3 |
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| Bauvoranfrage, Neubau Mehrfamilienhaus mit 6 WE, Nutzungsänderung Bestandsgebäude in Wohnen |
| 11. | Mitteilung über abschließende Entscheidungen in den Ausschüssen |
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| 11.1 Nierstein; OT Schwabsburg; Bauantrag; Beteiligung Stadt gemäß § 36 BauGB; |
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| hier: Im Leimen; Flur 16, Flurstück 254 |
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| Drei Abweichungsanträge zur Dachgestaltung |
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| 11.2 Beauftragung Regelung Gebäudeautomation Bürgerhaus Schwabsburg |
| 12. | Mitteilungen |
| 13. | Anfragen |
| Nichtöffentlicher Teil | |
| 1. | Rechtsangelegenheiten |
| 2. | Grundstücksangelegenheiten |
| 3. | Grundstücksangelegenheiten |
| 4. | Mitteilungen |
| 5. | Anfragen |
| Öffentlicher Teil | |
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| Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung |
Die Rats-/Ausschusssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung RLP (GemO) aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucherzahl daher auf 10 Personen begrenzt.
Beim Betreten und Verlassen des Sitzungsortes gilt weiterhin Maskenpflicht (medizinische OP-Maske oder FFP2 Maske). Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen Sitzplatz einnehmen.