Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden: | |||
| gegenüber bisher | erhöht um | vermindert um | nunmehr festgesetzt auf |
| im Ergebnishaushalt |
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| der Gesamtbetrag der Erträge | 2.125.932 € | 0 € | 0 € | 2.125.932 € |
| der Gesamtbedarf der Aufwendungen | 2.002.391 € | 0 € | 0 € | 2.002.391 € |
| der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | 123.541 € | 0 € | 0 € | 123.541 € |
| im Finanzhaushalt |
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 214.607 € | 0 € | - 15.300 € | 199.307 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 8.000 € | 0 € | 0 € | 8.000 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 26.000 € |
| + 16.500 € | 42.500 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -18.000 € | -16.500 € | 0 € | -34.500 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -196.607 € |
| + 16.500 € | -180.107 € |
Unverändert
Unverändert
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Unverändert
Unverändert
Unverändert
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Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 26.08.2024 vorgelegt worden. Sie enthält genehmigungspflichtigen Teile.
Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 09.07.2024 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der 1. Nachtragshaushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Dexheim hatten die Möglichkeit bis zum 08.08.2024 Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung einzureichen.
Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der 1. Nachtragshaushaltsplan von 19.08.2024 bis 27.08.2024, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 213, öffentlich zur Einsichtnahme aus.