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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 38/2024
Amtlicher Teil
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1. Nachtrags- Haushaltssatzung der Gemeinde Dexheim für das Haushaltsjahr 2024 vom 08.08.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Unverändert

§ 3

verpflichtungsermächtigungen

Unverändert

§ 4

höchstbetrag der verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Unverändert

§ 5

steuersätze

Unverändert

§ 6

gebühren und beiträge

Unverändert

§ 7

Eigenkapital

Unverändert

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Unverändert

§ 9

Wertgrenze für investitionen

Unverändert

§ 10

Stundung, Niederschlagung und Erlass

Unverändert

Dexheim, 13.09.2024
(Dienstsiegel)
gez. Hubert Horn
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 26.08.2024 vorgelegt worden. Sie enthält genehmigungspflichtigen Teile.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 09.07.2024 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der 1. Nachtragshaushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Dexheim hatten die Möglichkeit bis zum 08.08.2024 Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung einzureichen.

Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der 1. Nachtragshaushaltsplan von 19.08.2024 bis 27.08.2024, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 213, öffentlich zur Einsichtnahme aus.

55276 Oppenheim, 13.09.2024
gez. Martin Groth
Bürgermeister