Die von der Mitgliederversammlung der Aufbaugemeinschaft Niersten am 10.07.2025 beschlossene Abräumungsbeschluss für den Aufbauabschnitt Nierstein Projekt VI liegt gemäß § 11 Abs. 5, Sätze 3-5, Weinbergsaufbaugesetz und §§ 20 Abs. 2 und 28 der Satzung der Aufbaugemeinschaft in der Zeit vom 17.09.2025 bis einschließlich 01.10.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, : Sant Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Auslage im Schaukasten des Eingangsbereich (Haupteingang), während den Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht aus.