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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 38/2025
Amtlicher Teil
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Abräumungsbeschluss der Aufbaugemeinschaft Nierstein

Die von der Mitgliederversammlung der Aufbaugemeinschaft Niersten am 10.07.2025 beschlossene Abräumungsbeschluss für den Aufbauabschnitt Nierstein Projekt VI liegt gemäß § 11 Abs. 5, Sätze 3-5, Weinbergsaufbaugesetz und §§ 20 Abs. 2 und 28 der Satzung der Aufbaugemeinschaft in der Zeit vom 17.09.2025 bis einschließlich 01.10.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, : Sant Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Auslage im Schaukasten des Eingangsbereich (Haupteingang), während den Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht aus.

Nierstein, den 11.09.2025
gez. Hans Raddeck, Vorsitzender der Aufbaugemeinschaft Nierstein