Titel Logo
Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 38/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Dalheim vom 09.09.2026

Der Gemeinderat Dalheim hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

§ 2

Ausschüsse des Gemeinderates

(2) Die Ausschüsse gemäß Absatz 1 bestehen aus vier Mitglieder und Stellvertreter.

§ 2

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Dalheim, den 09.09.2026
Walter Schweitzer, 1. Beigeordneter