Der Gemeinderat Dalheim hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
§ 2
Ausschüsse des Gemeinderates
(2) Die Ausschüsse gemäß Absatz 1 bestehen aus vier Mitglieder und Stellvertreter.
Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.