Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Ortsgemeinden und Städte in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 für das Amtsgericht Mainz. Die Ortsgemeinderäte und Stadträte haben in ihren Sitzungen in den Monaten Mai bis September die Vorschlagslisten der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Mainz beschlossen. Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 28. September bis zum 5. Oktober 2023 zu jedermanns Einsicht während der üblichen Dienstzeiten oder nach telefonischer Vereinbarung an folgendem Ort aus: Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant´- Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, 3. Stock, Ratssaal.
Ansprechpartner ist Herr Mader, Zimmer 309, Tel. 06133/4901225.
Zusätzlich finden Sie die Vorschlagsliste auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz. Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll bei der o.g. Verbandsgemeindeverwaltung in der Zeit von 6. Oktober 2023 bis 13. Oktober 2023 Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG (Text s. Anhang zu diesem Schreiben) nicht aufgenommen werden durften oder sollten. Die Gesetzestexte finden Sie unter den nachfolgenden Links.
www.gesetze-im-internet.de/gvg/_32.html
www.gesetze-im-internet-de/gvg/_33.html
www.gesetze-im-internet-de/gvg/_34.html