Am Montag, dem 10.10.2022, 19:00 Uhr, findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen der Ortsgemeinde Guntersblum in der Kindertagesstätte Abenteuerwelt, Götzenstraße 19, 67578 Guntersblum mit folgender Tagesordnung statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Sanierungsplanung öffentlicher Straßen außerhalb und innerhalb der Städtebausanierung
2. Kita Abenteuerwelt Sanierung
3. Energiemanagement in den gemeindeeigenen Liegenschaften
4. Schallschutz im DGH
5. Einbau Bodenschweller verkehrsberuhigte Zone Alsheimer Straße
6. Markierungsarbeiten auf den Guntersblumer Straßen
7. Geschwindigkeitskontrollanzeige in der Hauptstraße 53
hier: Information über einen möglichen Austausch der bestehenden Blinkanlage mit einer Geschwindigkeitsanzeige
8. Beseitigung von Spurrillen in der Alsheimer Straße 11-22
9. Überplanmäßige/ Außerplanmäßige Ausgabe Bienengasse
10. Kita "Zwergenpalast" Guntersblum
hier: Erneuerung des Abwasserkanals im Außenbereich
11. Bauanträge/Bauvoranfragen; Erteilung des Einvernehmens nach §§ 14 Abs. 2, 31 Abs. 2 und 36 Baugesetzbuch
11.1 Guntersblum; Bauvoranfrage; Beteiligung der Gemeinde gemäß § 36 BauGB;
hier: Wormser Straße; Flur 13, Flurstück 412/3
Befreiung von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und Errichtung einer Mauer
11.2 Guntersblum; Bauantrag; Beteiligung der Gemeinde gemäß § 36 BauGB;
hier: Neustraße; Flur 1, Flurstück 569, 1199
Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses
12. Mitteilungen
13. Anfragen
Nichtöffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Mitteilungen
3. Anfragen
Öffentlicher Teil
- Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung
Die Rats-/Ausschusssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung RLP (GemO) aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucherzahl daher auf 7 Personen begrenzt.
Beim Betreten und Verlassen des Sitzungsortes gilt weiterhin Maskenpflicht (medizinische OP-Maske oder FFP2 Maske). Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen Sitzplatz einnehmen.