Hier: Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist.
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Mommenheim hat in seiner Sitzung am 13.09.2022 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Dorfgebiet III – Hindenburgstraße, Rheinstraße und Wiesgartenstraße“ gefasst und damit das Bauleitplanverfahren eingeleitet.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde festgestellt, dass der ursprünglich festgelegte Geltungsbereich angepasst werden muss, zur Präzisierung des räumlichen Geltungsbereichs entsprechend dem tatsächlichen Erfordernis. In seiner Sitzung am 11.09.2025 hat der Gemeinderat beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Dorfgebiet III – Hindenburg-, Rhein- und Wiesgartenstraße“ zu ändern. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird angepasst und räumlich erweitert.
Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Die Abgrenzung des geänderten Geltungsbereichs ist in der nachfolgenden Zeichnung dargestellt.
Geltungsbereich des Bebauungsplans:
Der genaue Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes ist in der obenstehenden Planskizze durch eine dick gestrichelte Linie umrandet.
Das Grundstück Flur 8, Flurstück 667/7, wird in südlicher Richtung sowie in östlicher Richtung bis zur Niersteiner Straße in den Geltungsbereich einbezogen. Darüber hinaus werden auch die Flurstücke 669/18 und 668/4, ebenfalls gelegen in Flur 8, in den Bebauungsplan aufgenommen.
Begründung/Ziel und Zweck der Planung:
Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Ortsgemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Gesetzes vorzubereiten und zu leiten.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Dorfgebiet III – Hindenburg-, Rhein- und Wiesgartenstraße“ sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erhaltung und maßvollen Weiterentwicklung der dörflich geprägten Siedlungsstruktur im Ortskern von Mommenheim geschaffen werden.
Ziel der Bebauungsplanung ist es, gewachsene Baustrukturen zu bewahren und für die ungenutzten oder leerstehenden Gebäude eine maßvolle Nachnutzung zu ermöglichen, die unter Berücksichtigung des noch existierenden Bestandes an landwirtschaftlichen Betrieben, nichtstörendem Gewerbe, Gastronomie und Wohnen die dörflich gemischte Nutzungsstruktur erhält und weiterentwickelt.