Die Ortsgemeinde Wintersheim hat den Bebauungsplan für eine neues Wohngebiet „Auf dem Großen Garten“ beschlossen und am 01.04.2020 mit öffentlicher Bekanntmachung in Kraft gesetzt. Ziel und Zweck der Planung ist es, der hohen örtlichen Nachfrage nach Baugrundstücken nachzukommen und die örtliche Infrastruktur aufgrund des demografischen Wandels im ländlichen Raum zu sichern.
In dem Normenkontrollverfahren hat das OVG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 27.01.2022 (1 C 11300/20.OVG) den Bebauungsplan für unwirksam erklärt und einen Verstoß gegen das Gebot der Ermittlung und zutreffenden Bewertung der abwägungsbeachtlichen Belange nach § 2 Abs. 3 BauGB festgestellt, was einen beachtlichen Verfahrensfehler im Sinne des § 214 Abs. 1 Nr. 1 BauGB darstellt.
Der vom OVG gerügte formelle Fehler im Sinne des § 214 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist in einem ergänzenden Verfahren zu beheben. Das Ermittlungsdefizit beruht nach Auffassung des OVG darauf, dass im Planungsverfahren versäumt wurde, eine auf konkreten Berechnungen beruhende Lärmprognose unter Einbeziehung von nördlich und nord-östlich des Baugebietes, außerhalb der Ortslage von Wintersheim, gelegenen Windkraftanlagen einzuholen.
Zwischenzeitlich hat die Gemeinde eine neue Lärmprognose unter Einbeziehung aller die Ortslage und das Plangebiet umgebenden Windenergieanlagen eingeholt.
Für die rückwirkende Herstellung der Wirksamkeit des Bebauungsplanes „Auf dem Großen Garten“ hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24.08.2022 die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB und zugleich die Durchführung einer erneuten Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Es folgt Anlage Nr.: 1 (Geltungsbereich Bebauungsplan „Auf dem Großen Garten“)
Der genaue Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes ist in der oben stehenden Planskizze durch eine dick gestrichelte Linie umrandet und umfasst die im vorliegenden Geltungsbereich befindlichen Grundstücke in der Gemarkung Wintersheim, Flur 1, Flurstück-Nr. 337, 338, 339, 340, 341, 342, 343, 344, 346, 347, 348, 349, 350, 351, 352, 353 vollständig.
Der Bebauungsplanentwurf „Auf dem Großen Garten“ wird mit Begründung, Umweltbericht, Gutachten und umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats und zwar in der Zeit
vom 20.10.2022 bis einschließlich 23.11.2022
zu Jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Die Offenlage findet im Dienstgebäude „Castello“ der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Fachbereich 3 - Bauliche Infrastruktur, Zimmer C 210, 2. Obergeschoss, Sant´ Ambrogio-Ring 31 in 55276 Oppenheim (Tel.-Nr. 06133/4901-330, Fax-Nr. 06133/4901-204, E-Mail-Adresse michael.hildebrandt@vg-rhein-selz.de) während der nachfolgenden Öffnungszeiten statt:
| Mo | 08:30 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Di | 08:30 bis 12:00 Uhr |
| Mi | geschlossen |
| Do | 08:30 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Fr | 08:30 - 12:00 Uhr. |
Auch außerhalb der genannten Dienststunden können Termine telefonisch unter der vorgennannten Telefonnummer vereinbart werden.
Hinweis zum Einstellen der Planunterlagen in das Internet:
Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB wird der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Entwurfsunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt. Die vollständigen Entwürfe der Planunterlagen können während des Auslegungszeitraumes ergänzend auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz mit Adresse https://www.vg-rhein-selz.de unter der Rubrik „Bürger und Service“ und der Unterrubrik „Bauen in der Verbandsgemeinde/Offenlage“ der Ortsgemeinde Wintersheim eingesehen werden. Die genannten Unterlagen können darüber hinaus auch im zentralen Internetprotal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingesehen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Es liegen Informationen vor zu Eingriffen in Natur und Landschaft, die in Folge der Planung zu erwarten sind.
Neben dem Entwurf des Planes einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u. a. nach den Umweltschutzgütern i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts sind insbesondere weitere Dokumente und Gutachten zum Bebauungsplan verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB mit Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere die Auswirkungen auf den Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Das Plangebiet wurde im Hinblick auf mögliche Vorkommen geschützter Tierarten einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung unterzogen, um im weiteren Verfahren potentiell vorkommende planungsrelevante Arten berücksichtigen zu können. Bei der geplanten Ausweisung des Plangebietes sind u. a. die biotop- und artenschutzrechtlichen Bestimmungen der §§ 30 und 44 Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. In der vorliegenden artenschutzrechtlichen Prüfung werden die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz bezüglich der potenziell und tatsächlich vorkommenden geschützten Arten, die durch das Vorhaben eintreten können, ermittelt und dargestellt. Zur Sicherstellung des Individuenschutzes liegen Aussagen vor zu Vermeidungs,- Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen.
Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung -Immissionsschutz-
Das Plangebiet befindet sich im südöstlichen Bereich der Ortslage Wintersheim. In unmittelbarer Nähe befindet sich das Dorfgemeinschaftshaus mit bewirtschafteter Freifläche und ein Parkplatz. Im umliegenden Bereich befinden sich landwirtschaftliche Betriebe. Des Weiteren bestehen im Außenbereich mehrere Windkraftenergieanlagen. Durch ein Schallgutachten wurde die immissionsschutzrechtliche Vereinbarkeit zwischen den jeweiligen Nutzungen ermittelt und beurteilt werden.
Baugrunderkundung und geotechnische Beratung
Das Plangebiet wurde für die geplante Erschließung, bezogen auf den anstehenden Kanal- und Straßenbau geotechnisch untersucht. Darüber hinaus umfasst die Beurteilung die Versickerungsfähigkeit des anstehenden Baugrundes im Plangebiet. Auf Grundlage der durchgeführten Felduntersuchungen werden Hinweise und Empfehlungen zur Erschließung, insbesondere dem Kanal-, Leitungs- und Straßenbau sowie zur Versickerungsfähigkeit der Böden erteilt.
Darüber hinaus liegen weitere Unterlagen zu folgenden Arten umweltbezogener Informationen vor:
| • | Niederschlagswassernutzung, Entwässerung, Bodenschutz. |
| • | Geologie, Bergbau/Altbergbau, Boden und Baugrund, Radonprognose |
| • | Landschaftsbild, Landespflege, Grünordnung |
| • | Mensch, Lärmimmissionen und sonstigen umweltrelevanten Immissionen |
| • | Kompensationsmaßnahmen (Landespflegerischer Ausgleich) |
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2, 2. HS BauGB wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).