Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist.
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Mommenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet IV (Südliche Gaustraße)“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Räumlicher Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich umfasst den innerörtlichen Bereich der Ortsgemeinde Mommenheim. Der genaue Geltungsbereich ist in der Planskizze durch eine dick gestrichelte Linie umrandet.
Inhalt und Ziel der Bauleitplanung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Dorfgebiet IV (Südliche Gaustraße)“ sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erhaltung und maßvollen (Weiter-) Entwicklung der dörflich geprägten Siedlungsstruktur im Ortskern von Mommenheim geschaffen werden. Ziel der Bebauungsplanung ist es, gewachsene Baustrukturen zu bewahren und für die ungenutzten oder leerstehenden Gebäude eine maßvolle Nachnutzung zu ermöglichen, die unter Berücksichtigung des noch existierenden Bestandes an landwirtschaftlichen Betrieben, nichtstörendem Gewerbe, Gastronomie und Wohnen die dörflich gemischte Nutzungsstruktur erhält und weiterentwickelt.
Das anstehende Bauleitplanverfahren kann nach den gesetzlichen Vorschriften des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) vollzogen werden.
Hinweis nach § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB:
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Ort, Dauer und Inhalt der Veröffentlichung:
Der Entwurf des Bauleitplans ist mit Begründung und den nach Einschätzung des Trägers der Bauleitplanung wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur Verfügung gestellt.
Zu dieser Bürgerbeteiligung laden wir Sie recht herzlich ein.
Diese Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen, einem integrierten Umweltbericht, Hinweisen und Begründung werden in der Zeit vom 14.10.2024 bis einschließlich 15.11.2024 im Internet veröffentlicht.
Hinweis zum Einstellen der Planunterlagen in das Internet:
Der Entwurf des Bebauungsplans wird in der Zeit vom 14.10.2024 bis einschließlich 15.11.2024 im Internet veröffentlicht.
Sie können während dieses Zeitraums auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz mit Adresse https://www.vg-rhein-selz.de, Rubrik „Bürger und Service“ und der weiteren Unterrubrik „Bauen in der Verbandsgemeinde/Offenlage“ unter der Bezeichnung „Ortsgemeinde Mommenheim – Dorfgebiet IV (Südliche Gaustraße)“ eingesehen werden. Die genannten Unterlagen stehen darüber hinaus während dieses Zeitraums auch im zentralen Internetprotal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de zur Verfügung.
Zusätzlich leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit:
Die o.g. Planunterlagen werden zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet während des gleichen Zeitraums zu Jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung findet im Dienstgebäude „Castello“ der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Fachbereich 3 - Bauliche Infrastruktur, 2. Obergeschoss, Zimmer C 209/C 210, Sant´ Ambrogio-Ring 31 in 55276 Oppenheim während der nachfolgenden Öffnungszeiten statt.
| Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr. |
Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme:
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an die nachfolgend genannte E-Mail-Adresse übermittelt werden; bei Bedarf können sie auch schriftlich abgegeben bzw. übersendet oder zur Niederschrift vorgetragen werden:
| • | Adresse zur Abgabe einer elektronischen Stellungnahme per E-Mail: |
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| bauleitplanung@vg-rhein-selz.de |
| • | Anschrift zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: |
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| Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Fachbereich 3 – Bauleitplanung, Sant´ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim. Die Faxnummer lautet: 06133/4901-204. |
| • | Kontaktdaten der Ansprechpartner zur Abgabe einer mündlichen Stellungnahme zur Niederschrift |
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| Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Fachbereich 3 - Bauliche Infrastruktur, 2. Obergeschoss, Zimmer C 209/C 210, Sant´ Ambrogio-Ring 31, 55276 Oppenheim. Die Sachbearbeiterin Frau Starck (Telefonnummer 06133/4901-358) und der Sachbearbeiterin Frau Paul (Telefonnummer 06133/4901-330) stehen Ihnen dabei zur Verfügung. |
Arten umweltbezogener Informationen:
Es liegen Informationen vor zu Eingriffen in Natur und Landschaft, die in Folge der Planung zu erwarten sind. Neben dem Entwurf des Planes einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u. a. nach den Umweltschutzgütern i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts sind weitere Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Gemäß § 2a i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet werden. Berücksichtigung finden die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere die Auswirkungen auf dem Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie der Landschaft und der biologischen Vielfalt, als auch Kultur- und Sachgüter. Das Weitern liegen Aussagen zu möglichen Auswirkungen zu dem geplanten Vorhaben vor.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 5 BauGB).
Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name und Anschrift, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet.
Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich diese abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt insbesondere ein, dass die Verbandsgemeinde Rhein-Selz oder ein von der Gemeinde beauftragter Dritter (zum Beispiel externe Planungsbüros) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Verbandsgemeinde Rhein-Selz oder die von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie überdies jederzeit gegenüber der Verbandsgemeinde Rhein-Selz oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.