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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 41/2024
Amtlicher Teil
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1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz vom 02.10.2024

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemDVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für Ehrenämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (KomAEVO), des § 2 der Feuerwehrentschädigungsverordnung (FeuerwEntschV RP) die folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

§ 11 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

§ 11

Aufwandsentschädigung der Beigeordneten

(2) Ehrenamtliche Beigeordnete, denen ein bestimmter Geschäftsbereich übertragen ist, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung.

Diese beträgt

-

für den/die Erste/n Beigeordnete/n 100 v.H.

-

für den/die weiteren Beigeordnete/n 70 v.H.

der Aufwandsentschädigung gemäß Abs. 1 Satz 1, höchstens jedoch den nach § 13 Abs. 2 KomAEVO Höchstbetrag.

§ 2

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.07.2024 in Kraft.

Oppenheim, den 02.10.2024
Verbandsgemeinde Rhein-Selz
(Martin Groth)
Bürgermeister