Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemDVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für Ehrenämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (KomAEVO), des § 2 der Feuerwehrentschädigungsverordnung (FeuerwEntschV RP) die folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
(2) Ehrenamtliche Beigeordnete, denen ein bestimmter Geschäftsbereich übertragen ist, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung.
Diese beträgt
| - | für den/die Erste/n Beigeordnete/n 100 v.H. |
| - | für den/die weiteren Beigeordnete/n 70 v.H. |
der Aufwandsentschädigung gemäß Abs. 1 Satz 1, höchstens jedoch den nach § 13 Abs. 2 KomAEVO Höchstbetrag.
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.07.2024 in Kraft.