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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 41/2025
Amtlicher Teil
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Flurbereinigung Uelversheim-Aulenberg Projekt III

Ladung zur Auslegung und zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Nachbewertungsergebnisse

Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR)

Rheinhessen-Nahe-Hunsrück

Abteilung Landentwicklung und ländliche Bodenordnung

Bad Kreuznach, 26.09.2025

Rüdesheimer Str. 60-68

55545 Bad Kreuznach

Uelversheim-Aulenberg Projekt III

Telefon: 0671/820-5422

E-Mail: 550w@drl.rlp.de

Az.: 91316-HA5.1

E-Mail: dlr-rnh@dlr.rlp.de

Flurbereinigung Uelversheim-Aulenberg Projekt III

Ladung zur Auslegung und zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Nachbewertungsergebnisse

Im Uelversheim-Aulenberg Projekt III, sind die Maßnahmen gemäß dem Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. S. 546), in der zurzeit geltenden Fassung, weitestgehend abgeschlossen worden. Dadurch hat sich das Wertverhältnis einzelner Flächen zu den übrigen wesentlich verändert. Daher müssen die geänderten Flächen neu bewertet werden. Hierbei sind die Maßstäbe der übrigen Wertermittlung beibehalten worden.

Die Nachweisungen über die Ergebnisse dieser Nachbewertung liegen gemäß § 32 Satz 1 FlurbG

am Dienstag, den 28.10.2025,

in der Zeit von 09:00 – 11:00 Uhr,

im Sitzungssaal des Rathauses Uelversheim,

Rathausplatz 1,

55278 Uelversheim,

zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

In der gleichen Zeit werden Mitarbeiter der Flurbereinigungsbehörde zur Auskunftserteilung anwesend sein.

Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Nachbewertung gemäß § 32 Satz 2 FlurbG wird anberaumt

auf Dienstag, den 28.10.2025,

um 11:30 Uhr,

ebenfalls im Sitzungssaal des Rathauses Uelversheim,

Rathausplatz 1,

55278 Uelversheim,

zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden.

Einwendungen gegen die Ergebnisse der Nachbewertung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder schriftlich bzw. zur Niederschrift innerhalb von 14 Tagen ab dem Anhörungstermin bei der Flurbereinigungsbehörde in Bad Kreuznach, Rüdesheimer Str. 60-68, 55545 Bad Kreuznach, erhoben werden. Die Frist ist keine gesetzliche Ausschlussfrist. Sie dient lediglich der Verfahrensbeschleunigung. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Nachbewertung gemäß § 32 Satz 3 FlurbG festgestellt.

Die am 20.08.2015 gemäß § 32 Satz 3 FlurbG festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung des Alten Bestandes vor Durchführung der Maßnahmenbleiben für die Berechnung der Abfindungsansprüche weiterhin gültig.

Die Ergebnisse der Nachbewertung bilden die verbindliche Grundlage für die Berechnung

1.

der Landabfindungen und Geldausgleiche sowie

2.

der Geld- und Sachbeiträge,

nachdem die Feststellung der Nachbewertung unanfechtbar geworden ist.

Lässt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, so muss dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Verbandsgemeindeverwaltung oder Ortsbürgermeister) beglaubigt sein. Vollmachtsvordrucke können am Termin in Empfang genommen oder beim DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Rüdesheimerstrasse 60-68, 55545 Bad Kreuznach angefordert werden.

Außerdem stehen die Vollmachtsvordrucke im Internet unter www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/Alle (Verfahren Uelversheim-Aulenberg Projekt III auswählen) unter 10. Formulare zum Download bereit. Vollmachtsvordrucke können auch beim DLR angefordert werden.

Im Auftrag
gez.
Martin Saufaus
(Gruppenleiter)