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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 42/2022
Amtlicher Teil
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4. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Mommenheim vom 08.05.2017    

vom: 06.10.2022

Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Anstelle der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Mommenheim vom 08.05.2017 zuletzt geändert durch Satzung vom 31.03.2022 tritt die Anlage zu dieser Änderungssatzung.

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Mommenheim, 06.10.2022
Ortsgemeinde Mommenheim
(Hans-Peter Broock)
Ortsbürgermeister

Hinweis nach § 24 Abs. 6 GemO

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung des Verfahrens oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Anlage

zur Friedhofsgebührensatzung der

Ortsgemeinde Mommenheim vom 08.05.2017

i.d.F. der 4. Änderung

vom: 06.10.2022

I. Reihengrabstätten

1.

Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte

nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene

400,00 €

2.

Überlassung eines Urnenreihengrabstätte

an Berechtigte nach Abs. 2 Nr. 2

der Friedhofssatzung

200,00 €

3.

Überlassung einer Urnenreihengrabstätte

als Rasengrab mit Gedenktafel - halbanonym

650,00 €

4.

Überlassung einer Urnenreihengrabstätte

als Rasengrab - anonym

600,00 €

II. Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten

1. Erwerb des Nutzungsrechtes durch Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für

a)

eine Einzelgrabstätte mit Vertiefung

(2 Grabstellen)

600,00 €

b)

eine Doppelgrabstättemit Vertiefung

(4 Grabstellen)

1.200,00 €

c)

eine Dreiergrabstätte mit Vertiefung

(6 Grabstellen)

1.800,00 €

d)

eine Vierergrabstätte mit Vertiefung

(8 Grabstellen)

2.400,00 €

e)

eine Urnengrabstätte

300,00 €

f)

eine Urnenkammer

1.400,00 €

g)

eine Urnengrabstätte als Baumgrab (2-er Röhre)

1.000,00 €

h)

eine Urnengrabstätte als Baumgrab (4-er Röhre)

1.085,00 €

2. Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Nr. 1 bei späteren Beisetzungen / Bestattungen für jedes volle Jahr für

a)

eine Einzelgrabstätte

15,00 €

b)

eine Doppelgrabstätte

30,00 €

c)

eine Dreiergrabstätte

45,00 €

d)

eine Vierergrabstätte

60,00 €

e)

eine Urnengrabstätte

7,50 €

f)

eine Urnenkammer

35,00 €

g)

eine Urnengrabstätte als Baumgrab (2-er Röhre)

25,00 €

h)

eine Urnengrabstätte als Baumgrab (4-er Röhre)

27,25 €

Die Berechnung erfolgt nach Monaten anteilig.

3. Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechts nach Ablauf der vorgehen­den Nutzungszeit werden die Gebühren gem. Nr. 2 erhoben.

III. Öffnen und Schließen der Gräber

1. Reihengräber und Wahlgräber für Verstorbene
Netto Brutto

a)

für jede Erdbestattung,

einfach, maschinell

750,00 €

892,25 €

b)

für jede Erdbestattung,

einfach, manuell

900,00 €

1.071,00 €

c)

für jede Erdbestattung,

vertieft, maschinell

900,00 €

1.071,00 €

d)

für jede Erdbestattung,

vertieft, manuell

1.050,00 €

1.249,50 €

e)

bis zum vollendeten 5. Lebensjahr,

einfach, maschinell

375,00 €

446,25 €

f)

bis zum vollendeten 5. Lebensjahr,

einfach, manuell

475,00 €

565,25 €

g)

bis zum vollendeten 5. Lebensjahr,

vertieft, maschinell

450,00 €

535,50 €

h)

bis zum vollendeten 5. Lebensjahr,

vertieft, manuell

550,00 €

654,50 €

i)

für eine Urnenbeisetzung je Urne

250,00 €

297,50 €

j)

für eine Urnenbeisetzung je Urne,

vertieft

330,00 €

392,70 €

k)

für eine Urnenbeisetzung je Urne

in Urnenröhre

250,00 €

297,50 €

IV. Ausbettung für Umbettung

1. In den Reihen- und Wahlgrabstätten für das Ausbetten eines Verstorbenen
Netto Brutto

a)

für jede Erdbestattung, einfach

1.250,00 €

1.487,50 €

b)

für jede Erdbestattung, vertieft

1.450,00 €

1.725,50 €

c)

bis zum vollendeten 5. Lebensjahr,

einfach

625,00 €

743,75 €

d)

bis zum vollendeten 5. Lebensjahr,

vertieft

725,00 €

862,75 €

e)

für jede Urne

250,00 €

297,50 €

V. Sonstige Leistungen

Abweichend von den in den vorstehenden Ziffern genannten Gebührenwerden berechnet:

Netto Brutto

1.

a)

Vorarbeiter, Std.

60,00 €

71,40 €

b)

Facharbeiter, Std.

50,00 €

59,50 €

c)

Betonabbruch größer 5 cm, to

70,00 €

83,30 €

d)

Grabbagger inkl. Bedienung, Std.

90,00 €

107,10 €

e)

Lkw bis 3,5 t zGM inkl Fahrer, Std.

90,00 €

107,10 €

f)

Einhängen von Grasmatten,

pauschal

40,00 €

47,60 €

g)

Wochenend- und Feiertagszuschlag

Sargbestattung, pauschal

200,00 €

238,00 €

h)

Wochenend- und

FeiertagszuschlagUrnenbestattung, pauschal

100,00 €

119,00 €

i)

Entfernen von Sträuchern und

Bäumen, sofern erforderlich,

auf Nachweis

j)

Abfuhr überschüssiger Erde,

die nicht auf dem Friedhof

gelagert werden darf,

pauschal

60,00 €

71,40 €

2.

Für die nicht aufgeführten Sonderleistungen richtet sich die Gebühr nach der tatsächlich erbrachten Leistung und dem Aufwand.

3.

Für die nach den Ziff. III bis V genannten Gebühren, wird die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe erhoben.

VI. Benutzung der Leichen- und Trauerhalle

1.

Nutzung der Trauerhalle, für jede Trauerfeier

200,00 €

2.

Nutzung des Verabschiedungsraums

25,00 €

3.

Für die Aufbewahrung einer Leiche im Kühlraum

von der Einstellung bis zur Beisetzung

für jeden angefangenen Tag (es zählt das Datum)

40,00 €

4.

Für die vorübergehende Einstellung einer Leiche

bzw. einer Urne, die bis zur Überführung

nach auswärts aufbewahrt werden soll und nicht

auf dem Friedhof bestattet wird, für jeden

angefangenen Tag

70,00 €

5.

Reinigung der Kühlzelle bei Einstellung der Leiche

30,00 €

6.

Reinigung der Friedhofshalle

50,00 €

7.

Reinigung des Verabschiedungsraums

20,00 €

VII. Verwaltungsgebühren und sonstige Gebühren

1.

a)

Ausstellung einer Berechtigungskarte

für Dienstleistungserbringer

(gültig für zwei Jahre)

30,00 €

b)

Erneuerung der Berechtigungskarte

für Dienstleistungserbringer

(gültig für zwei Jahre)

30,00 €

2.

Für die Bearbeitung eines Antrags

zur Errichtung von Grabmalen,

Gedenk­tafeln,Gedenkplatten, Abdeckplatten,

Verschlussplatten, Grababdeckun­gen

und Einfassungen

30,00 €

3.

a)

Anfertigung einer Zweitschrift

der Verleihungsurkunde (Nutzungsrecht)

6,00 €

b)

Umschreiben der Verleihungsurkunde

6,00 €

4.

Pflege- und Unterhaltungsvereinbarung

für Gräber in Abt. I u. II, jährlich

25,00 €