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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 42/2022
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Maskenpflicht in den Gebäuden der Verbandsgemeinde

Die Verbandsgemeinde Rhein-Selz will die Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung bestmöglich schützen. Deshalb gilt in allen Gebäuden der Verbandsgemeinde ab Mittwoch, 19.10.2022 die Maskenpflicht.

Damit ist der Zutritt zu den Dienstgebäuden „Rondo" und „Castello“ in Oppenheim sowie dem Dienstgebäude in Guntersblum für die Besucherinnen und Besucher nur mit einer Mund- Nasenbedeckung in Form von einer FFP2 oder OP-Maske erlaubt.