Der Stadtrat hat am 11.05.2022 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen.
Die Haushaltssatzung ist gemäß §97 Abs 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 30.05.2022 vorgelegt worden. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung liegt mit Schreiben vom 29.07.2022 vor.
Festgesetzt werden
im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 13.184.611 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 14.044.723 €
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf — -860.112 €
im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen — -494.616 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit — 1.135.900 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — 2.742.500 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit — - 1.606.600 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit — 2.101.216 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:
Haushaltsjahr 2022
für zinslose Kredite auf — 0,00 €
für verzinste Kredite auf — 1.586.600,00 €
zusammen auf — 1.586.600,00 €
nachrichtlich:
Darlehensumschuldungen / -prolongationen im Hj. 2022 — 0,00 €
Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 0,00 € für das Haushaltsjahr 2023 veranschlagt.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite
aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf — 0,00 €
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
— Hj. 2022
§ Grundsteuer A — 320 %
§ Grundsteuer B — 365 %
§ Gewerbesteuer — 390 %
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden:
— Hj. 2022
§ für den ersten Hund — 70 €
§ für den zweiten Hund — 150 €
§ für jeden weiteren Hund — 210 €
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige städtische Einrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBL. S 57) werden festgesetzt:
Weinbergshut
Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2022 — 0,00 € pro Hektar
Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2020 — 0,00 € pro Hektar
Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen von Wirtschaftswegen
Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2022 — 0211112,00 € pro Hektar
Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2020 — 0,00 € pro Hektar
Zeugnis Vorkaufsrecht
Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach § 28 Abs.1, Satz 3 BauGB und §32 Denkmalschutzgesetz über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts (§§ 24 und 25 BauGB) erhebt die Stadt im Hj. 2022
| bei Grundstücken | ||||||
| bei einem Wert von | 0,01 € | bis | 10.000,00 € | 35,00 € | ||
| bei einem Wert von | 10.000,01 € | bis | 30.000,00 € | 50,00 € | ||
| bei einem Wert von | 30.000,01 € | bis | 50.000,00 € | 75,00 € | ||
| bei einem Wert von | 50.000,01 € | bis | 100.000,00 € | 150,00 € | ||
| bei einem Wert von | 100.000,01 € | bis | 150.000,00 € | 175,00 € | ||
| bei einem Wert von | 150.000,01 € | und darüber | 200,00 € | |||
Bei Nichtnachweisung des Grundstückwertes wird die Gebühr in Höhe von 200,00 € erhoben.
Sondernutzungsgebühr für die Durchführung von Weinbergsrundfahrten
gem. § 4 der Benutzungssatzung Wirtschaftswege der Stadt Nierstein in der zur Zeit geltenden Fassung
Im Haushaltsjahr 2021
Je Wagen — 10,00 €
Benutzungsgebühren für Einrichtungen der Stadt
Nutzungsgebühr für die folgenden stadteigenen öffentlichen Einrichtungen:
Fockenberghütte, Brudersberg, Wartturm, Pergola, Bolzplatz, Schlossturm
für ortsansässige Nutzer — 40,00 €
für auswärtige Nutzer — 150,00 €
zuzüglich einer Kaution in Höhe von — 250,00 €
Nutzung Jugendhäuser je Veranstaltung
für ortsansässige Nutzer — 50,00 €
für auswärtige Nutzer — 100,00 €
zuzüglich einer Kaution in Höhe von — 100,00 €
Nutzung Hochzeitsraum einschl. Terrasse und Park
je Eheschließung — 150,00 €
Serviceleistungen Fremdenverkehrsamt
Zimmervermittlung:
mit verbindlicher Buchungsbestätigung — 6,00 €
(Hotels, Pensionen,Privatzimmer)
Gaststättenvermittlung:
mit verbindlicher Buchungsbestätigung
10 - 20 Personen — 25,00 €
20 - 100 Personen — 50,00 €
100 - 300 Personen — 75,00 €
Fremdenverkehrsservice:
Stadtplan — 0,50 €
Stadtprospekt — 1,50 €
Stadtführer (Broschüre) — 1,45 €
Ansichtskarten — 0,50 €
Prospektversand - Grundbetrag — 3,00 €
Porto - bei Versand von Broschüren, Prospekten, Stadtplänen, Ansichtskarten — 2,50 €
Weingläser mit Motiv — 2,50 €
Säntisbecher — 0,80 €
„CD - Unser Örtchen Nierstein“ — 15,00 €
Weinmaus — 10,00 €
Pauschalangebote für Kultur, Übernachtungen, Events usw. nachAuftragssumme — 10 %
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.21 betrug 37.471.435,03 €, zum 31.12.2022 voraussichtlich dann 36.611.323,03 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2023 beträgt 36.362.925,03 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.500,00 € überschritten sind.
Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
§ Die Höhe der unerheblichen Beträge wird auf 50,00 € festgesetzt.
§ Der Hauptausschuss wird ermächtigt, über unbefristete Niederschlagungen und den Erlass von Forderungen von
50,01 € bis 2.500,00 € endgültig zu entscheiden.
Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.
Hinweise:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 30.05.2022 vorgelegt worden. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung liegt mit Schreiben vom 29.07.2022 vor.
Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Abs. 1 GemO, erfolgte am 06.04.2022 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Entwurfes der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und Anlagen.
Gemäß § 97 Abs. 2 GemO liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 20.10.2022 bis 28.10.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer 213, während der Dienststunden öffentlich aus.
55276 Oppenheim, 13.10.2022