Die Aufbaugemeinschaft Schwabsburg lädt hiermit alle Mitglieder zu einer
Mitgliederversammlung am 06.11.2023 um 18:00 Uhr, im Bürgerhaus Schwabsburg Laidlebstrasse ein. Um den rechtzeitigen Versammlungsbeginn zu ermöglichen, erfolgt die Stimmerfassung bereits zwischen 16:45 und 17:45 Uhr.
Das Aufbaugebiet (§ 11 Absatz 2 Weinbergsaufbaugesetz) umfasst die gesamte Weinbergsfläche der Gemarkung Schwabsburg. Stimmberechtigte Mitglieder der Aufbaugemeinschaft sind die Eigentümer von Rebflächen im Aufbaugebiet, sowie die Inhaber von dinglichen oder persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung dieser Rebflächen berechtigen und deren Nutzung sie tatsächlich ausüben (z.B. Pächter) (vgl. § 11 Abs. 2 S. 2 WAG).
Die Mitglieder werden gebeten, vor Beginn der Versammlung zur Ermittlung der Stimmzahl ihre im Aufbaugebiet liegende Weinbergsfläche zu Protokoll zu geben, da die Abstimmung gemäß § 11 der Satzung flächenmäßig vorgenommen werden muss. Für den Nachweis der Stimmzahl sind die EU-Weinbaukartei oder Grundbuchauszüge zur Mitgliederversammlung mitzubringen. Um eine rasche Registrierung zu gewährleisten werden die Mitglieder dringend ersucht, bereits vor der Stimmerfassung eine Addition ihrer im Aufbaugebiet (Gemarkung Schwabsburg) gelegenen Weinbergsflächen vorzunehmen.