Ortsgemeinde Mommenheim, Bauleitplanverfahren Bebauungsplan „Dorfgebiet IV (Südliche Gaustraße)“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist.
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Mommenheim hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet IV (Südliche Gaustraße)“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Geltungsbereich Bebauungsplan „Dorfgebiet IV (Südliche Gaustraße)“
Der genaue Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes ist in der oben stehenden Planskizze durch eine dicke Linie umrandet.
Begründung, Ziel und Zweck der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Dorfgebiet IV (Südliche Gaustraße)“ sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erhaltung und maßvollen (Weiter-) Entwicklung der dörflich geprägten Siedlungsstruktur im Ortskern von Mommenheim geschaffen werden.
Ziel der Bebauungsplanung ist es, gewachsene Baustrukturen zu bewahren und für die ungenutzten oder leerstehenden Gebäude eine maßvolle Nachnutzung zu ermöglichen, die unter Berücksichtigung des noch existierenden Bestandes an landwirtschaftlichen Betrieben, nichtstörendem Gewerbe, Gastronomie und Wohnen die dörflich gemischte Nutzungsstruktur erhält und weiterentwickelt. Hierzu soll in dem räumlichen Geltungsbereich ein Dorfgebiet (MD) im Sinne des § 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden.