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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 42/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Geltungsbereich des Flächennutzungsplan Verbandsgemeinde Rhein-Selz 2030 3. Änderung (ohne Maßstab)

3. Änderung Flächennutzungsplan 2030 der Verbandsgemeinde Rhein-Selz

Hier: Billigung des Entwurfs für die Beteiligung und Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verbandsgemeinderat Rhein-Selz hat am 12.04.2021 in öffentlicher Sitzung den Änderungsbeschluss zum Flächennutzungsplan Verbandsgemeinde Rhein-Selz 2030 3. Änderung gefasst. Die Änderung des FNP erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Jordan’s Untermühle - Nordteil“ der Gemeinde Köngernheim.

Der Verbandsgemeinderat Rhein-Selz hat am 27.08.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf für die Beteiligung zum Flächennutzungsplan 2030 3. Änderung gebilligt und die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich liegt nördlich des Ortsteils Köngernheim im Außenbereich mit der Adresse Außerhalb 1, 55278 Köngernheim. Der zweigeteilte Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nr. 245 sowie Teile der Flurstücke Nr. 222, 223, 228, 229, 247 und 248 in der Gemarkung Köngernheim mit einer Fläche von insgesamt 9.861 m². Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Lageplan), in dem der Planbereich gekennzeichnet ist.

 

Im Außenbereich des Ortsteils Köngernheim der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, zwischen Köngernheim und Selzen befindet sich das Wellness-Hotel „Jordan’s Untermühle“ mit aktuell 45 Zimmern.

Mit der Bauleitplanung sollen die Zukunftsfähigkeit des bestehenden Betriebes gewährleistet, bestehende Arbeitsplätze gesichert und neue Arbeitsplätze geschaffen sowie die touristische Attraktivität in der Verbandsgemeinde gesteigert werden.

Ein Teil des Hotels ist bisher nicht mit einem Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert. Es ist eine Erweiterung des Hotelgeländes um Ferienhäuser, eine Wasserfläche und ein Lagerge-bäude geplant.

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Jordan’s Untermühle - Nordteil“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Vorhaben zu schaffen. Hierzu sollen der Nutzung entsprechende Sondergebietsflächen ausgewiesen werden.

Da der Bebauungsplan nicht aus dem geltenden Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, ist dieser im Parallelverfahren mit dem vorliegenden 3. Änderung des Flächennutzungsplan 2030 zu ändern.

Zusätzlich zu den Anpassungen hinsichtlich des o.g. Bebauungsplanes werden Festsetzungen aus dem bereits rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Jordan‘s Untermühle" übernommen. Dies umfasst einen kleineren Teil an hinzukommender Sonderbaufläche sowie einen bestehenden Parkplatz.

Der Entwurf für die Beteiligung zum Flächennutzungsplan 2030 3.Änderung umfasst:

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Zeichnerischer Teil

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Begründung integriertem Umweltbericht

Jeweils in der Fassung vom 04.08.2026

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Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung

Diese Unterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung werden in der Zeit vom

02.11.2026 bis einschließlich 18.12.2026

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Selz https://www.vg-rhein-selz.de unter der Rubrik 'Bürger und Service' und den nachfolgenden Unterrubriken -Bauen in der Verbandsgemeinde/Offenlage- der Verbandsgemeinde Rhein-Selz sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de abrufbar sein.

Die o.g. Planunterlagen werden zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet während des gleichen Zeitraums zu Jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung findet im Dienstgebäude „Castello“ der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Fachbereich 3 – Bauen und Umwelt, 2. Obergeschoss, Zimmer C 209, Sant´ Ambrogio-Ring 31 in 55276 Oppenheim während der nachfolgenden Öffnungszeiten statt.

Montag

08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag

08:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag

08:00 bis 12:00 Uhr.

Weiter sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

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Umweltbericht mit einer Standortalternativenprüfung sowie Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Landschaft, Kultur-/Sachgüter sowie zu Wechselwirkungen. Insbesondere hervorzugeben sind die Aussagen zur Beeinträchtigung des Schutzgüter Boden und Fläche, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt durch die Vergrößerung der Bauflächen sowie zur teilweisen Lage im Überschwemmungsgebiet, im Landschaftsschutzgebiet, im Vorranggebiet Regionaler Biotopverbund und im regionalen Grünzug. Die Konflikte der Planung mit den Vorgaben des Regionalplans wurden in einem Zielabweichungsverfahren detailliert erörtert und mit Bescheid vom November 2024 wurde die Abweichung von den vorgenannten Zielen zugelassen.

Es liegen umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung zu folgenden Themen vor:

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Natur- und Artenschutz: Auswirkungen auf Natur und Landschaft, artenschutzrechtliche Belange, Biotopverbund, Landschaftspflege sowie naturschutzfachliche Anforderungen im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung des Hotelstandortes.

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Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz: Lage im Bereich von Überschwemmungs- und Hochwasserrisikogebieten, Hochwasservorsorge, Gewässer- und Grundwasserschutz, Schutz vorhandener Brunnen, Starkregen- und Sturzflutgefährdung sowie wasserrechtliche Anforderungen.

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Boden und Geologie: Baugrundverhältnisse, Grundwasserstände, Bodenschutz, geologische Gegebenheiten sowie Hinweise zu Baugrunduntersuchungen und zum Umgang mit Bodenbelastungen.

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Immissionsschutz: Hinweise zu Fluglärmeinwirkungen durch den Flughafen Frankfurt sowie immissionsschutzrechtliche Belange.

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Klima und Wasserhaushalt: Hinweise zur klimaangepassten Planung, zum Schutz des Wasserhaushalts und zur Versickerung bzw. Rückhaltung von Niederschlagswasser.

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Landwirtschaft und Landschaftsraum: Auswirkungen auf landwirtschaftliche Belange sowie die Einbindung der Planung in den Landschaftsraum.

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Darüber hinaus liegen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit zu den Themen bestehenden Aufschüttungen in einem Überschwemmungsgebiet, Hochwasserschutz, Überschwemmungsgebiete, Wasserflächen, Wegeführung und verkehrliche Erschließung mit Bezug zu Umweltbelangen vor.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen gegenüber der Verbandsgemeinde Rhein-Selz elektronisch, bei Bedarf aber auch auf anderen Wegen, abgegeben werden.

Die Kontaktdaten lauten:

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E-Mail: bauleitplanung@vg-rhein-selz.de

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Postalische Anschrift: Verbandsgemeinde Rhein-Selz, Abteilung Bauen und Umwelt, Frau Sabine Starck, Sant‘-Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim

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06133/4901-204

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Mündliche Vorsprache / zur Niederschrift nach Terminvereinbarung: Sabine Starck, Bauen und Umwelt, Sant‘-Ambrogio-Ring 31, 2. OG, Raum 209, 06133/4901-358

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Ferner wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls mit ausliegt und auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz unter https://www.vg-rhein-selz.de/footer/datenschutz/bauleitplanung.pdf?cid=hd4 eingesehen werden kann.

Oppenheim, den 07.10.2026
gez. Gabriele Wagner, 1. Beigeordnete