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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 42/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

(Abb: FNP 2030 Änderung 7.1 Natur-Kita Schwabsburg)

(Abb: FNP 2030 Änderung 7.2 Soziale und christliche Zwecke in Guntersblum)

(Abb: FNP 2030 Änderung 7.3 Grünfläche zum Zweck als Radfahrfläche in Guntersblum)

(Abb: FNP 2030 Änderung 7.4 Sondergebiet Bauschuttanlage in Selzen)

(Abb: FNP 2030 Änderung 7.5 Grünfläche in Landwirtschaft in Oppenheim)

Flächennutzungsplan Verbandsgemeinde Rhein-Selz 2030 7. Änderung

Hier: Billigung des Entwurfs für die Beteiligung und Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Selz hat in seiner Sitzung am 15.02.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes 2030 für den Teilbereich 7.1 Natur-Kita in der Stadt Nierstein Stadtteil Schwabsburg, für den Teilbereich 7.2 Soziale und christliche Zwecke als Sondergebiet in der Gemeinde Guntersblum, für den Teilbereich 7.3 Grünfläche mit Zweckbestimmung Radfahrplatz in der Gemeinde Guntersblum und Teilbereich 7.4 als Sondergebiet Bauschuttanlage in der Gemeinde Selzen gefasst. Der Aufstellungsbeschluss für den Teilbereich 7.5 Grünfläche in landwirtschaftliche Fläche der Stadt Oppenheim wurde in Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Rhein-Selz am 04.12.2025 gefasst.

Der Verbandsgemeinderat Rhein-Selz hat am 07.05.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf für die Beteiligung zum Flächennutzungsplan 2030 7. Änderung gebilligt und die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung:

7.1 Grünfläche in Gemeinbedarf in Nierstein (Natur-Kita)

Ziel und Zweck der beantragten Änderung des Flächennutzungsplanes für die Stadt Nierstein ist die Entwicklung eines naturnahen Landkindergartens auf einer Teilfläche des Sportplatzgeländes in Schwabsburg.

 

Der genaue Geltungsbereich des Flächennutzungsplanentwurfes Teilbereich 7.1 ist in der obenstehenden Planskizze durch eine dick gestrichelte Linie umrandet.

7.2 Soziale und christliche Zwecke als Sondergebiet in Guntersblum

Ziel und Zweck der beantragten Änderung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Guntersblum ist die Entwicklung einer Grün- und Sonderbaufläche mit jeweiliger Zweckbestimmung Soziale und christliche Zwecke zur Nutzung der christlichen Pfadfinder (Royal Rangers).

 

Der genaue Geltungsbereich des Flächennutzungsplanentwurfes Teilbereich 7.2 ist in der obenstehenden Planskizze durch eine dick gestrichelte Linie umrandet.

7.3 Radfahrplatz in Guntersblum

Ziel und Zweck der beantragten Änderung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Guntersblum ist die Entwicklung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Radfahrplatz als Dirtbahn/BMX/Mountainbike.

 

Der genaue Geltungsbereich des Flächennutzungsplanentwurfes Teilbereich 7.3 ist in der obenstehenden Planskizze durch eine dick gestrichelte Linie umrandet.

7.4 Bauschuttanlage in Selzen

Ziel und Zweck der beantragten Änderung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Selzen ist die redaktionelle Klarstellung der Berichtigung einer nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigten und vorhanden Nutzung im Außenbereich der Gemarkung Selzen als Bauschuttanlage.

 

Der genaue Geltungsbereich des Flächennutzungsplanentwurfes Teilbereich 7.4 ist in der obenstehenden Planskizze durch eine dick gestrichelte Linie umrandet.

7.5 Grünfläche in landwirtschaftliche Fläche in Oppenheim

Ziel und Zweck der beantragten Änderung des Flächennutzungsplanes für die Stadt Oppenheim ist die Übernahme der Teilaufhebung eines Bebauungsplanes mit dem städtebaulichen Ziel der planungsrechtlichen Rückführung in die ursprüngliche Nutzung. Die festgesetzte Nutzung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kleingarten“ im Außenbereich wurde nicht umgesetzt und ist langfristig nicht vorgesehen, weshalb die Fläche wieder als landwirtschaftliche Fläche genutzt werden soll.

 

Der genaue Geltungsbereich des Flächennutzungsplanentwurfes Teilbereich 7.5 ist in der obenstehenden Planskizze durch eine dick gestrichelte Linie umrandet.

Der Entwurf für die Beteiligung zum Flächennutzungsplan Verbandsgemeinde Rhein-Selz 2030 7. Änderung umfasst:

•

Zeichnerischer Teil

•

Begründung integriertem Umweltbericht

•

Behandlung der umweltrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung

Diese Unterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung werden in der Zeit vom

02.11.2026 bis einschließlich 18.12.2026

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Selz https://www.vg-rhein-selz.de, Rubrik „Bürger und Service“ und der weiteren Unterrubrik „Bauen in der Verbandsgemeinde/Offenlage“ unter der Bezeichnung „7. Änderung des Flächennutzungsplanes 2030“ eingesehen werden. Die genannten Unterlagen stehen darüber hinaus während dieses Zeitraums auch im zentralen Internetprotal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de zur Verfügung.

Die o.g. Planunterlagen werden zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet während des gleichen Zeitraums zu Jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung findet im Dienstgebäude „Castello“ der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt, 2. Obergeschoss, Zimmer C 209, Sant´ Ambrogio-Ring 31 in 55276 Oppenheim während der nachfolgenden Öffnungszeiten statt.

Montag

08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag

08:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag

08:00 bis 12:00 Uhr.

Weiter sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

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Umweltbericht mit einer Standortalternativenprüfung sowie Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Landschaft, Kultur-/Sachgüter sowie zu Wechselwirkungen.

-

Es liegen umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung zu folgenden Themen vor:

• Natur- und Artenschutz: Auswirkungen auf Natur und Landschaft, artenschutzrechtliche Belange, Biotopverbund, Landschaftspflege sowie naturschutzfachliche Anforderungen.

• Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz: Auswirkungen zum Starkregen- und zur Sturzflutgefährdung sowie wasserrechtliche Anforderungen.

• Boden und Geologie: Baugrundverhältnisse, Grundwasserstände, Bodenschutz, geologische Gegebenheiten sowie Hinweise zu Baugrunduntersuchungen und zum Umgang mit Bodenbelastungen.

• Immissionsschutz: Hinweise zu Fluglärmeinwirkungen durch den Flughafen Frankfurt sowie immissionsschutzrechtliche Belange.

• Klima und Wasserhaushalt: Hinweise zum Schutz des Wasserhaushalts und zur Versickerung bzw. Rückhaltung von Niederschlagswasser.

• Landwirtschaft und Landschaftsraum: Auswirkungen auf landwirtschaftliche Belange sowie die Einbindung der Planung in den Landschaftsraum.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen gegenüber der Verbandsgemeinde Rhein-Selz elektronisch, bei Bedarf aber auch auf anderen Wegen, abgegeben werden.

Die Kontaktdaten lauten:

•

E-Mail: bauleitplanung@vg-rhein-selz.de

•

Postalische Anschrift: Verbandsgemeinde Rhein-Selz, Abteilung Bauen und Umwelt, Frau Sabine Starck, Sant‘-Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim

•

06133/4901-204

•

Mündliche Vorsprache / zur Niederschrift nach Terminvereinbarung: Sabine Starck, Bauen und Umwelt, Sant‘-Ambrogio-Ring 31, 2. OG, Raum 209, 06133/4901-358

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Ferner wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls mit ausliegt und auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz unter https://www.vg-rhein-selz.de/footer/datenschutz/bauleitplanung.pdf?cid=hd4 eingesehen werden kann.

Oppenheim, den 07.10.2026
gez.
Gabriele Wagner
1. Beigeordnete