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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 42/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Jordan’s Untermühle - Nordteil“ (ohne Maßstab)

Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Jordan’s Untermühle - Nordteil“;

hier: Billigung des Entwurfs für die Beteiligung und Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Köngernheim hat am 26.11.2025 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Jordan’s Untermühle - Nordteil“ gefasst. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren gem. BauGB.

Der Gemeinderat der Gemeinde Köngernheim hat am 02.09.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Jordan’s Untermühle - Nordteil“ für die Beteiligung gebilligt und die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich liegt nördlich des Ortsteils Köngernheim im Außenbereich mit der Adresse Außerhalb 1, 55278 Köngernheim.

Die Abgrenzung des zweigeteilten Geltungsbereiches umfasst Teile der Flurstücke Nr. 222, 223, 228, 229, 247 und 248 in der Gemarkung Köngernheim mit einer Fläche von ca. 8.297 m². Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Lageplan), in dem der Planbereich gekennzeichnet ist.

 

Im Außenbereich des Ortsteils Köngernheim der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, zwischen Köngernheim und Selzen, besteht das Wellness-Hotel „Jordan’s Untermühle“ mit aktuell 45 Zimmern.

Um die Zukunftsfähigkeit des bestehenden Betriebes zu gewährleisten, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen sowie die touristische Attraktivität in der Verbandsgemeinde zu steigern sollen der bisher nicht mit einem Bebauungsplan überplante Teil des Hotels planungsrechtlich gesichert sowie eine Erweiterung des Hotelgeländes um eine Fläche für Ferienhäuser samt Wasserflächen und eine Fläche für ein Lagergebäude erweitert werden.

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Jordan’s Untermühle - Nordteil“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Vorhaben zu schaffen. Hierzu sollen der Nutzung entsprechende Sondergebietsflächen ausgewiesen werden.

Der Bebauungsplan wird als Angebots-Bebauungsplan im Regelverfahren mit Umweltbericht aufgestellt.

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes muss für eine städtebauliche Entwicklung und Ordnung nach § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich sein. Mit dem Bebauungsplan soll zum einen ein planungsrechtlicher Rahmen gesetzt werden. Zum anderen soll eine geordnete, städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden, die der städtebaulichen Gesamtkonzeption der Gemeinde entspricht und den Anforderungen an die örtlichen Gegebenheiten genügt.

Im vorliegenden Fall ergibt sich das Planungserfordernis aus der Notwendigkeit, den bestehenden Hotelbetrieb wettbewerbsfähig und somit zukunftsfähig zu machen, dessen überregionale touristische Attraktivität beizubehalten sowie Arbeitsplätze zu sichern und neu zu schaffen.

Auf Basis des Einfügungsgrundsatzes des § 34 BauGB kann die mit dem Bebauungsplan beabsichtigte bauliche Entwicklung – auch unter Anwendung der in § 34 Abs. 3a BauGB enthaltenen Abweichungsbefugnis vom Erfordernis des Einfügens im Einzelfall – nicht erreicht werden.

Da der Bebauungsplan nicht aus dem geltenden Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, wird dieser im Parallelverfahren geändert.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Jordan’s Untermühle - Nordteil“ für die Beteiligung umfasst:

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Zeichnerischer Teil

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Textteil, bestehend aus planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen

•

Begründung

Jeweils in der Fassung vom 04.08.2026

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Faunistische Untersuchung, Artenschutzprüfung

in der Fassung vom Oktober 2021

•

Zusammenstellung des Abwägungsmaterials aus der frühzeitigen Beteiligung

Diese Unterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung werden in der Zeit vom

02.11.2026 bis einschließlich 18.12.2026

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Selz https://www.vg-rhein-selz.de unter der Rubrik 'Bürger und Service' und den nachfolgenden Unterrubriken -Bauen in der Verbandsgemeinde/Offenlage- der Ortsgemeinde Köngernheim sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de abrufbar sein.

Die o.g. Planunterlagen werden zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet während des gleichen Zeitraums zu Jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung findet im Dienstgebäude „Castello“ der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Fachbereich 3 – Bauen und Umwelt, 2. Obergeschoss, Zimmer C 209, Sant´ Ambrogio-Ring 31 in 55276 Oppenheim während der nachfolgenden Öffnungszeiten statt.

Montag

08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag

08:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag

08:00 bis 12:00 Uhr.

Weiter sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

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Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere inkl. biologischer Vielfalt, Schutzgut Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Mensch, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Hervorzuheben sind insbesondere Aussagen zu Biotop- und Bodenwertverlusten beim zukünftig zulässigen Neubau von Ferienhäusern, zur teilweisen Lage im Überschwemmungsgebiet, im Landschaftsschutzgebiet, im Vorranggebiet Regionaler Biotopverbund und im regionalen Grünzug. Die Konflikte der Planung mit den Vorgaben des Regionalplans wurden in einem Zielabweichungsverfahren detailliert erörtert und mit Bescheid vom November 2024 wurde die Abweichung von den vorgenannten Zielen zugelassen. Der Umweltbericht beinhaltet weiterhin Aussagen zu Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen, welche innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes umgesetzt werden können. Zu den Maßnahmen gehören insbesondere der Erhalt von der Pyramidenpappeln und einer bestehenden Feldgehölzgruppe, die Nutzung versickerungsfähiger Oberflächenbefestigungen, zur Beleuchtung, zu naturnahmen Grün- und Wasserflächen, sowie zur Entwicklung einer artenreichen trockenen bis frischen Mähweide innerhalb des Geltungsbereiches.

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Faunistische Untersuchung Artenschutzprüfung mit faunistischen Kartierungen für die Artengruppen Amphibien, Reptilien und Vögel

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Es liegen umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung zu folgenden Themen vor:

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Natur- und Artenschutz: Bestätigung der Aktualität der Faunistischen Untersuchung, Biotopverbund, Landschaftsschutzgebiet „Selztal“, Eingriffs-/Ausgleichsregelung, Umweltbericht, Artenschutz, Erhalt prägender Gehölzbestände (Pyramidenpappeln), Ausgleichsflächen und naturnahe Grünflächen.

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Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz: Überschwemmungsgebiete, Hochwasserrisikogebiete, Starkregen- und Sturzflutgefährdung, Gewässerentwicklung, Herstellung von Wasserflächen, Grundwasserschutz, Niederschlagswasserbewirtschaftung sowie wasserrechtliche Genehmigungserfordernisse.

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Boden und Geologie: Baugrundverhältnisse, hohe Grundwasserstände, Bodenschutz, Umgang mit Bodenmaterial sowie Hinweise zu geologischen Untersuchungen.

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Klima- und Immissionsschutz: Fluglärm, Hochwasser- und Starkregenvorsorge sowie Hinweise zur Nutzung erneuerbarer Energien.

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Landschaftsbild und Erholung: Auswirkungen auf das Landschaftsbild, die Selzaue sowie die naturnahe Gestaltung von Grün- und Wasserflächen.

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Landwirtschaft: Auswirkungen auf landwirtschaftliche Nutzflächen und Wirtschaftswege.

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Darüber hinaus liegen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit zu den Themen zu bestehenden Aufschüttungen in einem Überschwemmungsgebiet, Hochwasserschutz, Überschwemmungsgebiete, Wasserflächen, Wegeführung und verkehrliche Erschließung mit Bezug zu Umweltbelangen vor.

Die wesentlichen Inhalte der genannten verfügbaren umweltbezogenen Stellungnahmen, Informationen und Gutachten flossen in den Umweltbericht ein.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen gegenüber der Verbandsgemeinde Rhein-Selz elektronisch, bei Bedarf aber auch auf anderen Wegen, abgegeben werden.

Die Kontaktdaten lauten:

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E-Mail: bauleitplanung@vg-rhein-selz.de

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Postalische Anschrift: Verbandsgemeinde Rhein-Selz, Abteilung Bauen und Umwelt, Frau Sabine Starck, Sant‘-Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim

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06133/4901-204

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Mündliche Vorsprache / zur Niederschrift nach Terminvereinbarung: Sabine Starck, Bauen und Umwelt, Sant‘-Ambrogio-Ring 31, 2. OG, Raum 209, 06133/4901-358

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls mit ausliegt und auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz unter https://www.vg-rhein-selz.de/footer/datenschutz/bauleitplanung.pdf?cid=hd4 eingesehen werden kann.

Köngernheim, den 08.10.2026
gez.
Jutta Hoff
Ortsbürgermeister