Am Donnerstag, dem 03.11.2022, 19:00 Uhr, findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Dienheim im Ratssaal der Gemeinde, Rheinstraße 33, 55276 Dienheim mit folgender Tagesordnung statt.
Tagesordnung:
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | 1. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 |
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| 1.1 Prüfung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Dienheim für das Haushaltsjahr 2019 |
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| 1.2 Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses |
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| 1.3 Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung |
| Nichtöffentlicher Teil | |
| 1. | Einzelbelegprüfung |
| Öffentlicher Teil | |
| 2. | Fortsetzung - 1. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 |
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| 1.1 Prüfung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Dienheim für das Haushaltsjahr 2019 |
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| 1.2 Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses |
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| 1.3 Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung |
| 3. | 1. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 |
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| 1.1 Prüfung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Dienheim für das Haushaltsjahr 2020 |
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| 1.2 Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses |
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| 1.3 Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung |
| Nichtöffentlicher Teil | |
| 2. | Einzelbelegprüfung |
| Öffentlicher Teil | |
| 4. | Fortsetzung - 1. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 |
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| 1.1 Prüfung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Dienheim für das Haushaltsjahr 2020 |
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| 1.2 Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses |
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| 1.3 Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung |
| 5. | Mitteilungen |
| 6. | Anfragen |
Die Rats-/Ausschusssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung RLP (GemO) aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucherzahl daher auf 5 Personen begrenzt.
Beim Betreten und Verlassen des Sitzungsortes gilt weiterhin Maskenpflicht (medizinische OP-Maske oder FFP2 Maske). Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen Sitzplatz einnehmen.