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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 43/2022
Amtlicher Teil
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Dienheim - Amtlicher Teil

Am Donnerstag, dem 03.11.2022, 19:00 Uhr, findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Dienheim im Ratssaal der Gemeinde, Rheinstraße 33, 55276 Dienheim mit folgender Tagesordnung statt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

1. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019

1.1 Prüfung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Dienheim für das Haushaltsjahr 2019

1.2 Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses

1.3 Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung

Nichtöffentlicher Teil

1.

Einzelbelegprüfung

Öffentlicher Teil

2.

Fortsetzung - 1. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019

1.1 Prüfung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Dienheim für das Haushaltsjahr 2019

1.2 Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses

1.3 Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung

3.

1. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020

1.1 Prüfung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Dienheim für das Haushaltsjahr 2020

1.2 Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses

1.3 Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung

Nichtöffentlicher Teil

2.

Einzelbelegprüfung

Öffentlicher Teil

4.

Fortsetzung - 1. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020

1.1 Prüfung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Dienheim für das Haushaltsjahr 2020

1.2 Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses

1.3 Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung

5.

Mitteilungen

6.

Anfragen

Die Rats-/Ausschusssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung RLP (GemO) aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucherzahl daher auf 5 Personen begrenzt.

Beim Betreten und Verlassen des Sitzungsortes gilt weiterhin Maskenpflicht (medizinische OP-Maske oder FFP2 Maske). Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen Sitzplatz einnehmen.

55276 Dienheim, 21.10.2022
gez. Markus Rübe, Vorsitzender