Am Donnerstag, dem 03.11.2022, 19:30 Uhr, findet eine öffentliche Sitzung des Bau- und Friedhofsausschusses der Ortsgemeinde Hahnheim im Gemeindezentrum, Obere Hauptstraße 3, 55278 Hahnheim mit folgender Tagesordnung statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
| 1. | Ortsgemeinde Hahnheim; Bauleitplanverfahren Bebauungsplan "Hauptstraße-Ost, 2. BA"; |
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| A) Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung §§ 3 (1), 4 (2) BauGB |
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| B) Billigung des Bebauungsplanentwurfs und Auslegungsbeschluss |
| 2. | Ortsgemeinde Hahnheim; Bauleitplanverfahren Bebauungsplan "Selzer-Weg"; |
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| A) Billigung des Bebauungsplanentwurfes |
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| B) Einleitung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren §§ 3 (1), 4 (1) BauGB |
| 3. | Hahnheim; Bebauungsplan "Bebauungs- und Grünordnungsplan, 3. Abschnitt Hahnheim-West, 4. Änderung; |
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| A) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch |
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| B) Auftragsvergabe von Planungsleistungen |
| 4. | Bauanträge/Bauvoranfragen; Erteilung des Einvernehmens nach §§ 14 Abs. 2, 31 Abs. 2 und 36 Baugesetzbuch |
| 4.1 | Hahnheim; Bauantrag; Beteiligung der Gemeinde gemäß § 36 BauGB; hier: Untere Hauptstraße; Flur 1, Flurstück 33/1 |
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| Errichtung Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten |
| 5. | Verschiedenes |
| 6. | Mitteilungen |
| 7. | Anfragen |
Die Rats-/Ausschusssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung RLP (GemO) aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucherzahl daher auf 10 Personen begrenzt.
Beim Betreten und Verlassen des Sitzungsortes gilt weiterhin Maskenpflicht (medizinische OP-Maske oder FFP2 Maske). Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen Sitzplatz einnehmen.