Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Am Spess, 5. BA“ (ohne Maßstab)
Der Gemeinderat der Gemeinde Undenheim hat am 10.04.2025 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Am Spess, 5. BA“ gefasst. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren gem. BauGB.
Der Gemeinderat der Gemeinde Undenheim hat am 20.08.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Am Spess, 5. BA“ für die Beteiligung gebilligt und die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Lageplan), in dem der Planbereich durch eine dick gestrichelte Linie gekennzeichnet ist.
Die Ortsgemeinde Undenheim möchte dringend benötigte Wohnflächen schaffen und knüpft dafür an die in der Vergangenheit realisierten Teilgebiete des Baugebietes „Am Spess“ an. Durch den weiterhin bestehenden Bedarf an Wohnraum sieht sich die Gemeinde in ihrer Attraktivität als Wohnstandort bestätigt. Der 5. Bauabschnitt soll direkt angrenzend zum 4. BA umgesetzt werden. Die dafür vorgesehene Verkehrsinfrastruktur ist schon vorhanden und ermöglicht die direkte Verknüpfung an den Straßenverkehr.
Die vorhandenen Bauabschnitte sind die Grundstücke an die Bewohnenden verkauft und beinahe komplett bebaut. Um auch künftig Bauplätze für die weitere Entwicklung der Gemeinde zur Verfügung stellen zu können, wird der 5. Bauabschnitt nun umgesetzt. Langfristig gesehen soll diese Entwicklung die städtebauliche Lücke zwischen der Raiffeisen-Warenzentrale (RWZ) im Osten und der Bebauung an der Dr.-de-Millas-Straße im Westen schließen, wobei die parallel ausgebaute Ortsrandstraße „An der Römervilla“ hilft, eine zusätzliche Verkehrsbelastung des Ortskerns zu vermeiden.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes muss für eine städtebauliche Entwicklung und Ordnung nach § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich sein. Mit dem Bebauungsplan soll zum einen ein planungsrechtlicher Rahmen gesetzt werden. Zum anderen soll eine geordnete, städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden, die der städtebaulichen Gesamtkonzeption der Gemeinde entspricht und den Anforderungen an die örtlichen Gegebenheiten genügt.
| Der Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Am Spess, 5. BA“ für die Beteiligung umfasst: | |
| • | Zeichnerischer Teil |
| • | Textteil, bestehend aus planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen |
| • | Begründung |
| • | Bestandsplan |
| • | Artenschutzprüfung |
| • | Zusammenstellung des Abwägungsmaterials aus der frühzeitigen Beteiligung |
Diese Unterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung werden in der Zeit vom
02.11.2026 bis einschließlich 18.12.2026
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Selz https://www.vg-rhein-selz.de unter der Rubrik 'Bürger und Service' und den nachfolgenden Unterrubriken -Bauen in der Verbandsgemeinde/Offenlage- der Ortsgemeinde Köngernheim sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de abrufbar sein.
Die o.g. Planunterlagen werden zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet während des gleichen Zeitraums zu Jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung findet im Dienstgebäude „Castello“ der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Fachbereich 3 – Bauen und Umwelt, 2. Obergeschoss, Zimmer C 209, Sant´ Ambrogio-Ring 31 in 55276 Oppenheim während der nachfolgenden Öffnungszeiten statt.
| Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr. |
| Weiter sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: | |
| • | Natur- und Artenschutz: Auswirkungen auf Natur und Landschaft, artenschutzrechtliche Belange, Biotopverbund, Landschaftspflege sowie naturschutzfachliche Anforderungen. |
| • | Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz: Auswirkungen zum Starkregen- und zur Sturzflutgefährdung sowie wasserrechtliche Anforderungen. |
| • | Boden und Geologie: Baugrundverhältnisse, Grundwasserstände, Bodenschutz, geologische Gegebenheiten sowie Hinweise zu Baugrunduntersuchungen und zum Umgang mit Bodenbelastungen. |
| • | Immissionsschutz: Hinweise zu Fluglärmeinwirkungen durch den Flughafen Frankfurt sowie immissionsschutzrechtliche Belange. |
| • | Klima und Wasserhaushalt: Hinweise zum Schutz des Wasserhaushalts und zur Versickerung bzw. Rückhaltung von Niederschlagswasser. |
| • | Landwirtschaft und Landschaftsraum: Auswirkungen auf landwirtschaftliche Belange sowie die Einbindung der Planung in den Landschaftsraum. |
Die wesentlichen Inhalte der genannten verfügbaren umweltbezogenen Stellungnahmen, Informationen und Gutachten flossen in den Umweltbericht ein.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen gegenüber der Verbandsgemeinde Rhein-Selz elektronisch, bei Bedarf aber auch auf anderen Wegen, abgegeben werden.
Die Kontaktdaten lauten:
| • | E-Mail: bauleitplanung@vg-rhein-selz.de |
| • | Postalische Anschrift: Verbandsgemeinde Rhein-Selz, Abteilung Bauen und Umwelt, Frau Sabine Starck, Sant‘-Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim |
| • | 06133/4901-204 |
| • | Mündliche Vorsprache / zur Niederschrift nach Terminvereinbarung: Sabine Starck, Bauen und Umwelt, Sant‘-Ambrogio-Ring 31, 2. OG, Raum 209, 06133/4901-358 |
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls mit ausliegt und auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz unter https://www.vg-rhein-selz.de/footer/datenschutz/bauleitplanung.pdf?cid=hd4 eingesehen werden kann.