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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 44/2024
Amtlicher Teil
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Stadt Nierstein, Bebauungsplanverfahren

„Rhein-Selz-Park, II - Rechenzentrum“ – frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist.

Der Stadtrat der Stadt Nierstein hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren „Rhein-Selz-Park, II – Rechenzentrum“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 20. Dezember 2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rhein-Selz-Park, II – Rechenzentrum“ ist in der obenstehenden Planskizze durch eine schwarze Linie umrandet.

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes „Rhein-Selz-Park, II – Rechenzentrum“ ist die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Rechenzentrum“ (ca. 56 ha). Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist erforderlich, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und die Standortentwicklung entsprechend den städtebaulichen Zielen der Stadt Nierstein zu steuern. Der Angebots-Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Umweltprüfung aufgestellt.

Das Errichtung eines europaweit bedeutsamen Rechenzentrums wie auch die Folgenutzung der seit langen Jahren brachliegenden Konversionsfläche sind für die Verbandsgemeinde, die Stadt Nierstein und die gesamte Region vom größtem Gewicht.

Der Stadtrat der Stadt Nierstein hat in seiner Sitzung am 29. Oktober 2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Rhein-Selz-Park, II – Rechenzentrum“ gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidenden Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des ersten Satzes.

Zu dieser Bürgerbeteiligung laden wir Sie recht herzlich ein.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung für die frühzeitige Beteiligung, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der beigefügten Begründung mit Umweltbericht sowie ausgewählten Fachgutachten, werden in der Zeit

vom 11.11.2024 bis einschließlich 06.12.2024

zu Jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Die öffentliche Auslegung findet im Dienstgebäude „Castello“ der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Fachbereich 3 - Bauliche Infrastruktur, 2. Obergeschoss, Zimmer C 209/C 210, Sant´ Ambrogio-Ring 31 in 55276 Oppenheim während der nachfolgenden Öffnungszeiten statt.

Mo

08:30 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr

Di

08:30 bis 12:00 Uhr

Mi

geschlossen

Do

08:30 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr

Fr

08:30 – 12:00 Uhr.

Hinweis zum Einstellen der Planunterlagen in das Internet:

Die Vorentwürfe der Planunterlagen können während des Unterrichtungszeitraums auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz mit Adresse https://www.vg-rhein-selz.de unter der Rubrik „Bürger und Service“ und den nachfolgenden Unterrubriken - Bauen in der Verbandsgemeinde/Offenlage - der Stadt Nierstein eingesehen werden.

Während des Unterrichtungszeitraums können Anregungen und Stellungnahmen, falls erforderlich auch mit näherer Bezeichnung des Grundstücks, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Ungeachtet dessen können Stellungnahmen auch elektronisch an die nachstehend genannte E-Mail-Adresse gesendet werden.

  • Anschrift zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme:

Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Fachbereich 3 – Bauleitplanung, Sant´ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim.

Kontaktdaten der Ansprechpartner zur Abgabe einer mündlichen Stellungnahme zur Niederschrift:

Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Fachbereich 3 – Bauen und Umwelt, 2. Obergeschoss, Zimmer C 209, Sant´ Ambrogio-Ring 31, 55276 Oppenheim. Die Sachbearbeiterin Frau Starck (Telefonnummer 06133/4901-358) steht Ihnen dabei zur Verfügung.

  • Adresse zur Abgabe einer elektronischen Stellungnahme per E-Mail:

Bauleitplanung@vg-rhein-selz.de

Oppenheim, den 29.10.2024
gez. Jochen Schmitt
(Stadtbürgermeister)