Der Verbandsgemeinderat hat am 28.08.2025 auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden | ||||
| 1.1 im Ergebnishaushalt | gegenüber bisher | erhöht um | vermindert um | nunmehr festgesetzt auf |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 34.184.142,00 € | 0 € | 0 € | 34.184.142,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 34.183.615,00 € | 0 € | 0 € | 34.183.615,00 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf | 527,00 € | 0 € | 0 € | 527,00 € |
| 1.2 im Finanzhaushalt | gegenüber bisher | erhöht um | vermindert um | nunmehr festgesetzt auf |
| der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 1.980.281,00 € | 0 € | 0 € | 1.980.281,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 5.818.940,00 € | 0 € | 229.736,03 € | 5.589.203,97 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 22.736.400,00 € | 0 € | 590.000,00 € | 22.146.400,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -16.917.460,00 € | 360.263,97 € | 0 € | - 16.557.196,03 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 14.937.179,00 € | 0 € | 360.263,97 € | 14.576.915,03 € |
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt: | ||||
| gegenüber bisher | erhöht um | vermindert um | nunmehr festgesetzt auf |
| für zinslose Kredite | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| für verzinste Kredite | 16.450.804,00 € | 0 € | 360.263,97 € | 16.090.540,03 € |
| zusammen | 16.450.804,00 € | 0 € | 360.263,97 € | 16.090.540,03 € |
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf: | 33.000.000 € |
| Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von bisher 735.799 € festgesetzt auf: | 10.000.000 €. |
Unverändert.
Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Hinweise:
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 98 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der 1. Nachtragshaushaltssatzung sind erteilt.
Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Abs. 1 GemO erfolgte am die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Innerhalb der Frist vom 06.08.2025 bis 27.08.2025 konnten Vorschläge zum Planentwurf eingereicht werden.
Gemäß § 97 Abs. 3 GemO liegt der 1. Nachtragshaushaltsplan in der Zeit vom 29.10.2025 bis 28.11.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R213, während der Dienststunden öffentlich aus.
| Der Gesamtbetrag der Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, werden wie folgt festgesetzt: | |
| Vorherige Festsetzung: | 0 € |
| Neue Festsetzung: | 10.706.085,98 € |
| Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wird wie folgt festgesetzt: | |
| Vorherige Festsetzung: | 0 € |
| Neue Festsetzung: | 10.706.085,98 € |