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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 44/2025
Amtlicher Teil
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz für das Haushaltsjahr 2025 vom 28.08.2025

Der Verbandsgemeinderat hat am 28.08.2025 auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltsjahr 2025

Festgesetzt werden

1.1 im Ergebnishaushalt

gegenüber bisher

erhöht um

vermindert um

nunmehr festgesetzt auf

der Gesamtbetrag der Erträge auf

34.184.142,00 €

0 €

0 €

34.184.142,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

34.183.615,00 €

0 €

0 €

34.183.615,00 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

527,00 €

0 €

0 €

527,00 €

1.2 im Finanzhaushalt

gegenüber bisher

erhöht um

vermindert um

nunmehr festgesetzt auf

der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

1.980.281,00 €

0 €

0 €

1.980.281,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

5.818.940,00 €

0 €

229.736,03 €

5.589.203,97 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

22.736.400,00 €

0 €

590.000,00 €

22.146.400,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-16.917.460,00 €

360.263,97 €

0 €

- 16.557.196,03 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

14.937.179,00 €

0 €

360.263,97 €

14.576.915,03 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

gegenüber bisher

erhöht um

vermindert um

nunmehr festgesetzt auf

für zinslose Kredite

0 €

0 €

0 €

0 €

für verzinste Kredite

16.450.804,00 €

0 €

360.263,97 €

16.090.540,03 €

zusammen

16.450.804,00 €

0 €

360.263,97 €

16.090.540,03 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

§§ 5-9

Unverändert.

§ 10

Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Oppenheim, den 22.10.2025
(Dienstsiegel)
(Martin Groth)
Bürgermeister

Hinweise:

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 98 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der 1. Nachtragshaushaltssatzung sind erteilt.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Abs. 1 GemO erfolgte am die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Innerhalb der Frist vom 06.08.2025 bis 27.08.2025 konnten Vorschläge zum Planentwurf eingereicht werden.

Gemäß § 97 Abs. 3 GemO liegt der 1. Nachtragshaushaltsplan in der Zeit vom 29.10.2025 bis 28.11.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R213, während der Dienststunden öffentlich aus.

55276 Oppenheim, 22.10.2025.
Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz
gez. Groth
Bürgermeister

Der Gesamtbetrag der Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, werden wie folgt festgesetzt:

Vorherige Festsetzung:

0 €

Neue Festsetzung:

10.706.085,98 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wird wie folgt festgesetzt:

Vorherige Festsetzung:

0 €

Neue Festsetzung:

10.706.085,98 €