Titel Logo
Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 44/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Dorn-Dürkheim für das Haushaltsjahr 2025 vom 02.09.2025

Der Ortsgemeinderat hat am 02.09.2025 auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltsjahr 2025

Festgesetzt werden

1.1 im Ergebnishaushalt

gegenüber bisher

erhöht um

vermindert um

nunmehr festgesetzt auf

der Gesamtbetrag der Erträge auf

2.222.054,10 €

unverändert

unverändert

2.222.054,10 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

2.179.093,00 €

30.000,00 €

0 €

2.209.093,00 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

42.961,10 €

0 €

30.000,00 €

12.961,10 €

1.2 im Finanzhaushalt

gegenüber bisher

erhöht um

vermindert um

nunmehr festgesetzt auf

der Saldo der ordentlichen und

außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

86.725,10 €

0 €

30.000,00 €

56.725,10 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

282.504,70 €

886.508,80 €

0 €

1.169.013,50€

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

618.041,25 €

856.508,80 €

0 €

1.474.550,05 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

-335.536,55 €

30.000,00 €

0 €

- 305.536,55 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

248.811,45 €

0 €

0 €

248.811,45 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

gegenüber

bisher

erhöht

um

vermindert

um

nunmehr festgesetzt auf

für zinslose Kredite

0 €

0 €

0 €

0 €

für verzinste Kredite

0 €

0 €

0€

zusammen

0 €

0 €

0 €

0€

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, werden wie folgt festgesetzt:

Vorherige Festsetzung:  —  0 €

Neue Festsetzung:  —  0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wird wie folgt festgesetzt:

Vorherige Festsetzung:  —  0 €

Neue Festsetzung:  —  0 €

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von bisher 601.349,00 € festgesetzt auf 2.400.000 €.

§§ 5 - 6

unverändert

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beläuft sich voraussichtlich auf 2.818.538,60 €. Der Stand zum 31.12.2024 beläuft sich voraussichtlich auf 2.944.278,60 €.

Voraussichtlich wird sich das Eigenkapital zum 31.12.2025 auf einen Stand von 2.957.239,70 € erhöhen.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

unverändert

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

unverändert

§ 10

Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend ab 01.01.2025 in Kraft.

Dorn-Dürkheim, den 21.10.2025
(Dienstsiegel)
(Klaus-Peter Haas)
Ortsbürgermeister

Hinweise:

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 98 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der 1. Nachtragshaushaltssatzung sind erteilt.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Abs. 1 GemO erfolgte am 13.08.2025 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Innerhalb der Frist vom 14.08.2025 bis 01.09.2025 konnten Vorschläge zum Planentwurf eingereicht werden.

Gemäß § 97 Abs. 3 GemO liegt der 1. Nachtragshaushaltsplan in der Zeit vom 31.10.2025 bis 21.11.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R213, während der Dienststunden öffentlich aus.

55276 Oppenheim, 21.10.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz
Martin Groth
Bürgermeister