Der Ortsgemeinderat hat am 02.09.2025 auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Haushaltsjahr 2025
| Festgesetzt werden | ||||
| 1.1 im Ergebnishaushalt | gegenüber bisher | erhöht um | vermindert um | nunmehr festgesetzt auf |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.222.054,10 € | unverändert | unverändert | 2.222.054,10 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 2.179.093,00 € | 30.000,00 € | 0 € | 2.209.093,00 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf | 42.961,10 € | 0 € | 30.000,00 € | 12.961,10 € |
| 1.2 im Finanzhaushalt | gegenüber bisher | erhöht um | vermindert um | nunmehr festgesetzt auf |
| der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 86.725,10 € | 0 € | 30.000,00 € | 56.725,10 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 282.504,70 € | 886.508,80 € | 0 € | 1.169.013,50€ |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 618.041,25 € | 856.508,80 € | 0 € | 1.474.550,05 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -335.536,55 € | 30.000,00 € | 0 € | - 305.536,55 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 248.811,45 € | 0 € | 0 € | 248.811,45 € |
| gegenüber bisher | erhöht um | vermindert um | nunmehr festgesetzt auf |
| für zinslose Kredite | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| für verzinste Kredite | € | 0 € | 0 € | 0€ |
| zusammen | 0 € | 0 € | 0 € | 0€ |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, werden wie folgt festgesetzt:
Vorherige Festsetzung: — 0 €
Neue Festsetzung: — 0 €
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wird wie folgt festgesetzt:
Vorherige Festsetzung: — 0 €
Neue Festsetzung: — 0 €
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von bisher 601.349,00 € festgesetzt auf 2.400.000 €.
unverändert
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beläuft sich voraussichtlich auf 2.818.538,60 €. Der Stand zum 31.12.2024 beläuft sich voraussichtlich auf 2.944.278,60 €.
Voraussichtlich wird sich das Eigenkapital zum 31.12.2025 auf einen Stand von 2.957.239,70 € erhöhen.
unverändert
unverändert
Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend ab 01.01.2025 in Kraft.
Hinweise:
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 98 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der 1. Nachtragshaushaltssatzung sind erteilt.
Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Abs. 1 GemO erfolgte am 13.08.2025 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Innerhalb der Frist vom 14.08.2025 bis 01.09.2025 konnten Vorschläge zum Planentwurf eingereicht werden.
Gemäß § 97 Abs. 3 GemO liegt der 1. Nachtragshaushaltsplan in der Zeit vom 31.10.2025 bis 21.11.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R213, während der Dienststunden öffentlich aus.