Titel Logo
Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 45/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz

(Abb: FNP 2030 Gewerbegebiet Mommenheim)

Bauleitplanverfahren „Verbandsgemeinde Rhein-Selz - 5. Änderung des Flächennutzungsplan 2030 (Gewerbefläche in Mommenheim)“

a)

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist.

b)

Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist.

Zu A) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Selz hat in seiner Sitzung am 22.06.2022 den Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes 2030 für den Teilbereich in der Gemeinde Mommenheim Änderung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Gewerbefläche gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Es folgt Anlage: (Geltungsbereich)

Der genaue Geltungsbereich des Flächennutzungsplanentwurfes ist in der obenstehenden Planskizze durch eine dick gestrichelte Linie umrandet.

Ziel und Zweck der beantragten Änderung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Mommenheim ist die Entwicklung einer Gewerbefläche.

Das Ziel der Planung ist dem Flächenbedarf von gewerblichen Erweiterungs- und Ansiedlungsinteressen gerecht zu werden, um die Belange der Wirtschaft und insbesondere der mittelständischen Struktur zu würdigen, verbunden mit der Sicherstellung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Ortsgemeinde.

Zu B) Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidenden Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des ersten Satzes.

Zu dieser Bürgerbeteiligung laden wir Sie recht herzlich ein.

Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Fassung für die frühzeitige Beteiligung, bestehend aus dem zeichnerischen Teil mit Begründung werden in der Zeit

vom 17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025

zu Jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Die öffentliche Auslegung findet im Dienstgebäude „Castello“ der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Fachbereich 3 - Bauliche Infrastruktur, 2. Obergeschoss, Zimmer C 209/C 210, Sant´ Ambrogio-Ring 31 in 55276 Oppenheim während der nachfolgenden Öffnungszeiten statt.

Mo

08:30 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr

Di

08:30 bis 12:00 Uhr

Mi

geschlossen

Do

08:30 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr

Fr

08:30 – 12:00 Uhr.

Hinweis zum Einstellen der Planunterlagen in das Internet:

Die vollständigen Vorentwürfe der Planunterlagen können während des Unterrichtungszeitraums auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz mit Adresse https://www.vg-rhein-selz.de unter der Rubrik „Bürger und Service“ und den nachfolgenden Unterrubriken -Bauen in der Verbandsgemeinde/Offenlage- der Verbandsgemeinde Rhein-Selz eingesehen werden.

Während des Unterrichtungszeitraums können Anregungen und Stellungnahmen, falls erforderlich auch mit näherer Bezeichnung des Grundstücks, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Ungeachtet dessen können Stellungnahmen auch elektronisch an die nachstehend genannte E-Mail-Adresse gesendet werden.

Anschrift zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme:

Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Fachbereich 3 – Bauleitplanung, Sant´ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim. Die Faxnummer lautet: 06133/4901-204.

Kontaktdaten der Ansprechpartner zur Abgabe einer mündlichen Stellungnahme zur Niederschrift:

Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Fachbereich 3 – Bauen und Umwelt, 2. Obergeschoss, Zimmer C 209, Sant´ Ambrogio-Ring 31, 55276 Oppenheim. Die Sachbearbeiterin Frau Starck (Telefonnummer 06133/4901-358) steht Ihnen dabei zur Verfügung.

Adresse zur Abgabe einer elektronischen Stellungnahme per E-Mail:

Bauleitplanung@vg-rhein-selz.de

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Oppenheim, den 28.10.2025
gez. Martin Groth
(Bürgermeister)