Am Montag, dem 21.11.2022, 19:30 Uhr, findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Weinolsheim im Dorfgemeinschaftshaus, Friesenheimer Straße 8, 55278 Weinolsheim mit folgender Tagesordnung statt.
| Tagesordnung: | |
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Vorstellung vom Planungsvarianten für den Straßenausbau Mühlweg/Frankenstraße. |
| 2. | Straßenbeleuchtung Wartung- und Unterhaltungsvertrag |
|
| - Verlängerung bis Ende 2023 |
|
| - Ausschreibung neuer Vertrag |
| 3. | Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED |
|
| - Zustimmung zur Ausschreibung |
| 4. | Straßenbeleuchtung zwischen Sporthalle Uelversheim und Ortseingang Weinolsheim |
|
| - Grundsatzbeschluss |
|
| - Bereitstellung Haushaltsmittel |
|
| - Beauftragung Abstimmungen mit dem Straßenbaulastträger und der OG Uelversheim |
| 5. | Friedhof der Ortsgemeinde Weinolsheim |
|
| Erhöhung der Gebühren für die Erbringung von Friedhofsdiensten |
| 6. | Zustimmung zu Wegebaureparaturarbeiten durch den Bauern- und Winzerverein Wintersheim |
| 7. | Heckenrückschnitt in der Gemarkung |
| 8. | Baumpflegemaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit |
|
| Beschlussfassung |
| 9. | Ersatzpflanzungen |
|
| Beschlussfassung |
| 10. | Sachstand Kita |
| 11. | Mitteilungen |
| 12. | Anfragen |
| 13. | Einwohnerfragestunde |
| Nichtöffentlicher Teil | |
| 1. | Grundstücksangelegenheiten |
| 2. | Mitteilungen |
| 3. | Anfragen |
| Öffentlicher Teil | |
| • | Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung |
Die Rats-/Ausschusssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung RLP (GemO) aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucherzahl daher auf 5 Personen begrenzt.
Beim Betreten und Verlassen des Sitzungsortes gilt weiterhin Maskenpflicht (medizinische OP-Maske oder FFP2 Maske). Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen Sitzplatz einnehmen.