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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 46/2022
Amtlicher Teil
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Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Weinolsheim

Am Montag, dem 21.11.2022, 19:30 Uhr, findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Weinolsheim im Dorfgemeinschaftshaus, Friesenheimer Straße 8, 55278 Weinolsheim mit folgender Tagesordnung statt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Vorstellung vom Planungsvarianten für den Straßenausbau Mühlweg/Frankenstraße.

2.

Straßenbeleuchtung Wartung- und Unterhaltungsvertrag

- Verlängerung bis Ende 2023

- Ausschreibung neuer Vertrag

3.

Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED

- Zustimmung zur Ausschreibung

4.

Straßenbeleuchtung zwischen Sporthalle Uelversheim und Ortseingang Weinolsheim

- Grundsatzbeschluss

- Bereitstellung Haushaltsmittel

- Beauftragung Abstimmungen mit dem Straßenbaulastträger und der OG Uelversheim

5.

Friedhof der Ortsgemeinde Weinolsheim

Erhöhung der Gebühren für die Erbringung von Friedhofsdiensten

6.

Zustimmung zu Wegebaureparaturarbeiten durch den Bauern- und Winzerverein Wintersheim

7.

Heckenrückschnitt in der Gemarkung

8.

Baumpflegemaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit

Beschlussfassung

9.

Ersatzpflanzungen

Beschlussfassung

10.

Sachstand Kita

11.

Mitteilungen

12.

Anfragen

13.

Einwohnerfragestunde

Nichtöffentlicher Teil

1.

Grundstücksangelegenheiten

2.

Mitteilungen

3.

Anfragen

Öffentlicher Teil

Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung

Die Rats-/Ausschusssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung RLP (GemO) aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucherzahl daher auf 5 Personen begrenzt.

Beim Betreten und Verlassen des Sitzungsortes gilt weiterhin Maskenpflicht (medizinische OP-Maske oder FFP2 Maske). Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen Sitzplatz einnehmen.

55278 Weinolsheim, 11.11.2022
Gabriele Wagner, Ortsbürgermeisterin