Ausgabe 46/2024
Amtlicher Teil
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Widmung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Weinolsheim
Vollzug des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG)
in der Fassung vom 1. August 1977;
Bekanntmachung gemäß § 36 Abs. 3 LStrG
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Weinolsheim hat gemäß § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) mit Beschluss vom 28.10.2024 die Widmung der folgenden Grundstücke beschlossen:
- der Flur 2 Nr. 537, 538, 558, 559, 555 und 525 als öffentliche Gemeindestraße „Frankenstraße“
- der Flur 2 Nr. 158/4 und Flur 14 Nr. 3 als öffentliche Gemeindestraße „Mainzer Weg“
- der Flur 14 Nr. 90 und 73 als öffentliche Gemeindestraße „Obergasse“
- der Flur 14 Nr. 56 als öffentliche Gemeindestraße „Kirchgasse“
- der Flur 14 Nr. 145, 152 und 128 als öffentliche Gemeindestraße „Lettengasse
- der Flur 14 Nr. 161 als öffentliche Gemeindestraße „Ostergasse“
- der Flur 14 Nr. 157 als öffentliche Gemeindestraße „Sackgasse“
- der Flur 14 Nr. 186 als öffentliche Gemeindestraße „Brühlpforte
- der Flur 14 Nr. 212 als öffentliche Gemeindestraße „Eimsheimer Weg“
- der Flur 6 Nr. 382 als öffentliche Gemeindestraße „Hellborner Weg“ (Teilfläche von Gaustraße bis Einmündungsbereich Zuckerberg/An der Wormser Straße)
Die Bereiche der Widmung für den öffentlichen Verkehr sind den Anlagen zu dieser Bekanntmachung zu entnehmen.
Gegen die vorstehend genannte Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant‘ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim oder durch E-Mail mit qualifizierter Signatur an: vg.rhein-selz@poststelle.rlp.de einzulegen.
Die Widerspruchsfrist ist auch dann gewahrt, wenn der Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim, durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: kv-mainz-bingen@poststelle.rlp.de oder durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz an: kreisverwaltung@mainz-bingen.de-mail.de erhoben wird.
Oppenheim, 13.11.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Rhein-Selz
In Vertretung
gez. Gabriele Wagner
1. Beigeordnete